Im Rahmen der Wohngebäudeversicherung der Allianz gelten im Tarif Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht die folgenden Bestimmungen hinsichtlich des Versicherungsschutzes und der Ausschlüsse:
Ihr Öltank-Haftpflichtschutz schützt Sie und die mitversicherten Personen als Inhaber:in von im Inland gelegenen Öltanks.
Versicherte Risiken Was ist das genau?
Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht als Inhaber:in eines Öltanks.
Beispiel: Besitzerin oder Eigentümer
Haftpflicht als Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG)
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht der WEG aus dem gemeinschaftlichen Eigentum am Öltank.
Dazu gehören auch:
• Ansprüche eines einzelnen Eigentümers bzw. einer einzelnen Eigentümerin gegen die Verwaltung oder die WEG
• gegenseitige Ansprüche von Eigentümer:innen bei Betätigung im Interesse und für Zwecke der WEG
Ausgeschlossen bleiben Schäden am:
• Gemeinschaftseigentum
• Sonder- oder Teileigentum
Dies gilt auch für sich daraus ergebende Vermögensschäden.
Ansprüche gegen Sie wegen Schädigung eines Dritten
Versicherungsschutz besteht, wenn alle nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:
(1) Ein Dritter macht Schadensersatzansprüche gegen Sie geltend.
(2) Der Dritte begründet seine Ansprüche mit gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts.
(3) Das Schadenereignis ist während der Wirksamkeit der Versicherung eingetreten (Versicherungsfall).
(4) Folge des Schadenereignisses ist ein Personen-, Sach- oder sich daraus ergebende Vermögensschaden.
Schadenereignis ist das Ereignis, als dessen Folge die Schädigung des Dritten unmittelbar entstanden ist. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung, die zum Schadenereignis geführt hat, kommt es nicht an.
- Leistungen
Im Versicherungsfall erbringen wir folgende Leistungen:
Leistungen Was ist das genau?
Prüfung der Haftpflichtfrage
Wir prüfen, ob die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche berechtigt sind.
Erstattung berechtigter Ansprüche
Sind die gegen Sie gestellten Ansprüche berechtigt, leisten wir für diese. Hierzu gilt:
Ist die Schadenersatzpflicht mit bindender Wirkung für uns festgestellt, stellen wir Sie binnen zwei Wochen vom Anspruch des Dritten frei.
Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche
Soweit die gegen Sie erhobenen Schadenersatzansprüche unberechtigt sind, wehren wir sie ab.
Wenn es in einem Versicherungsfall zu einem Rechtsstreit über Schadenersatzansprüche gegen Sie kommt, sind wir zur Prozessführung bevollmächtigt. Wir führen den Rechtsstreit in Ihrem Namen und auf unsere Kosten.
Wir dürfen alle Erklärungen in Ihrem Namen abgeben, die uns zur Abwicklung des Schadens oder der Abwehr der Schadenersatzansprüche zweckmäßig erscheinen.
- Besondere Regelungen für einzelne Risiken als Inhaber:in eines Öltanks
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht für folgende Risiken:
Versicherte Risiken Was ist das genau?
Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen
Wir erstatten Schäden an Ihren unbeweglichen Sachen, die dadurch verursacht werden, dass Öl bestimmungswidrig aus den versicherten Öltanks ausgetreten ist.
Wir ersetzen die Aufwendungen zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor Eintritt des Schadens bestand. Eintretende Wertverbesserungen sind abzuziehen.
Ausgeschlossen bleiben Schäden an der Heizungsanlage (einschließlich der Öltanks) selbst und wegen aller sich daraus ergebenden Vermögensschäden.
Ersatzbefüllung
Wir ersetzen die im Versicherungsfall notwendigen Kosten einer Ersatzbefüllung für die Menge des bestimmungswidrig ausgetretenen Öls. Ersatz erfolgt in gleicher Qualität und Güte.
Gewässerschäden nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG)
Versichert sind öffentlich-rechtliche Ansprüche, die nach dem Umweltschadensgesetz (USchadG) gegen Sie gestellt werden, wegen:
• Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit eines Gewässers einschließlich des Grundwassers
In folgenden Fällen leisten wir nicht:
• Sie missachten bewusst dem Gewässerschutz dienende Gesetze, Verordnungen oder behördliche Anordnungen.
• Die Schäden resultieren aus unvermeidbaren, notwendigen oder in Kauf genommenen Einwirkungen auf die Umwelt.
• Sie können den Schaden von einer anderen Versicherung (beispielsweise einer Gewässerschadenhaftpflichtversicherung) ersetzt verlangen.
- Was gilt bei Schäden im Ausland?
Mitversichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht wegen im Ausland eintretender Versicherungsfälle. Vorausgesetzt ist, dass diese auf eine versicherte Handlung im Inland beziehungsweise auf ein im Inland bestehendes versichertes Risiko zurückzuführen sind.
- Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihres Öltank-Haftpflichtschutzes umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden nach Ziffer 2.2 Ihrer Wohngebäudeversicherung ergeben.
- Welche Schäden sind nicht versichert?
Ausschlüsse Was fällt darunter?
Vorsatz
Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Erfüllung von Verträgen und Zusagen
Kein Versicherungsschutz besteht für Ansprüche, auch wenn es sich um gesetzliche Ansprüche handelt, auf Erfüllung von Verträgen.
Ferner besteht kein Versicherungsschutz für Haftpflichtansprüche, die aufgrund eines Vertrags oder einer Zusage über den Umfang Ihrer gesetzlichen Haftpflicht hinausgehen.
Bestimmte Eigenschäden der versicherten Personen
Ausgeschlossen sind folgende Haftpflichtansprüche:
• von Ihnen selbst oder den nachstehend benannten Angehörigen gegen die Versicherten
• zwischen mehreren Versicherungsnehmer:innen desselben Versicherungsvertrags
• zwischen mehreren Versicherten desselben Versicherungsvertrags
Der Ausschluss erstreckt sich auch auf Haftpflichtansprüche von Angehörigen der dort genannten Personen, die mit diesen in häuslicher Gemeinschaft leben.
Ansprüche Ihrer Angehörigen
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen Sie aus Schadenfällen Ihrer Angehörigen. Voraussetzung ist:
• diese leben mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft oder
• diese gehören zu den im Versicherungsvertrag mitversicherten Personen.
Eine Definition der Angehörigen finden Sie in Ziffer 1 dieses Zusatzbausteins.
Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwalter
Ausgeschlossen sind Haftpflichtansprüche gegen Sie von Ihren Liquidatoren, Zwangs- und Insolvenzverwaltern.
Schäden an geliehenen, gemieteten, geleasten oder gepachteten fremden Sachen
Kein Versicherungsschutz besteht für Schäden, die Sie oder eine mitversicherte Person wie folgt an fremden Sachen verursachen:
• Sie oder mitversicherte Personen haben die Sache geliehen, gemietet, geleast oder gepachtet.
• Sie haben die fremde Sache durch verbotene Eigenmacht erlangt.
• Die Sache war Gegenstand eines besonderen Verwahrungsvertrages.
Asbest
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Schäden, die auf Asbest, asbesthaltige Substanzen oder Erzeugnisse zurückzuführen sind.
Gemeingefahren
Ausgeschlossen sind Ansprüche wegen Gewässerveränderungen oder Schäden durch höhere Gewalt, soweit sich elementare Naturkräfte ausgewirkt haben.
Schäden durch Fahrzeuge
Ausgeschlossen sind Ansprüche als Eigentümer:in, Besitzer:in, Halter:in oder Führer:in eines Kraft-, Luft-, Wasserfahrzeugs oder Kraftfahrzeuganhängers wegen Schäden, die durch deren Gebrauch verursacht werden.
Bestimmte Tätigkeiten
Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, Eigenschaften und Rechtsverhältnisse, die weder dem versicherten Risiko eigen noch ihm sonst zuzurechnen sind.
Vorsätzliche Pflichtwidrigkeit
Ausgeschlossen sind Schäden durch das bewusste Abweichen von Gesetzen, Verordnungen oder behördlichen Anordnungen oder Verfügungen.
Dies gilt auch für die Gewässerveränderung oder den hierdurch drohenden Schaden.
- Welche Grenzen gelten für unsere Leistungen?
Für unsere Leistungen aus diesem Zusatzbaustein gelten folgende Leistungsgrenzen:
Leistungsgrenze Was ist das genau?
Versicherungssumme
Die von uns zu leistende Entschädigung ist bei jedem Versicherungsfall auf die vereinbarten Versicherungssummen begrenzt. Dies gilt auch dann, wenn sich der Versicherungsschutz auf mehrere entschädigungspflichtige Personen erstreckt.
Übersteigen die berechtigten Schadenersatzansprüche die Versicherungssumme, tragen wir die Prozesskosten im Verhältnis der Versicherungssumme zur Gesamthöhe dieser Ansprüche.
Aufwendungen für Kosten
Unsere Aufwendungen für Kosten werden nicht auf die Versicherungssummen angerechnet.
Begrenzung bei mehreren Versicherungsfällen in einem Versicherungsjahr
Es kann vereinbart werden, dass wir die Versicherungsleistung auf ein Mehrfaches der vereinbarten Versicherungssumme begrenzen. Informationen dazu finden Sie in Ihrem Versicherungsschein.
Mehrere Versicherungsfälle gelten als ein Versicherungsfall, wenn diese:
• auf derselben Ursache oder
• auf gleichen Ursachen mit innerem, insbesondere sachlichem und zeitlichem Zusammenhang beruhen.
Der Versicherungsfall gilt als im Zeitpunkt des ersten dieser Versicherungsfälle eingetreten.
Mehraufwand
Scheitert die von uns verlangte Erledigung eines Haftpflichtanspruchs an Ihrem Verhalten, müssen wir für den dadurch entstehenden Mehraufwand nicht aufkommen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Versicherungsumfang / Wohngebäudeversicherung Zusatzbaustein Öltank-Haftpflicht
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