In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für Fälle, in denen wir unsere Leistungen vom Fahrer zurückfordern:
Wenn eine andere Person berechtigterweise das Fahrzeug fährt und es zu einem Schadenereignis kommt, fordern wir von dieser Person unsere Leistungen grundsätzlich nicht zurück. Die Regelung in B.5.1.1 kommt nicht zur Anwendung.
Zur Rückforderung unserer Leistung vom Fahrer sind wir jedoch in folgenden Fällen berechtigt:
• Der Fahrer hat den Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt.
• Der Fahrer hat grob fahrlässig die Entwendung des Fahrzeugs ermöglicht.
• Der Fahrer hat das Fahrzeug geführt, obwohl er aufgrund Alkohols oder anderer berauschender Mittel nicht mehr in der Lage war, das Fahrzeug sicher zu führen.
Lebt der Fahrer mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft, fordern wir die Leistung nur zurück, wenn der Versicherungsfall vorsätzlich herbeigeführt wurde.
Die Regelungen gelten entsprechend, wenn eine der nachfolgenden Personen den Schaden herbeigeführt hat:
• Eine sonstige in der Kfz-Haftpflichtversicherung mitversicherte Person nach A.1.1.4.
• Der Mieter oder der Entleiher des Fahrzeugs.
B. Pflichten für alle Versicherungsarten
Hier finden Sie Pflichten und Obliegenheiten sowie die Folgen von deren Verletzungen. Die Regelungen gelten grundsätzlich für alle Versicherungsarten.
B.1 Pflichten im Zusammenhang mit der Beitragszahlung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rückforderung der Versicherungsleistung / Kfz-Versicherung
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