In der Kfz-Versicherung der Allianz gilt Folgendes hinsichtlich der Frage: Was geschieht, wenn Sie einen Folgebeitrag nicht fristgerecht entrichten?
- Verzug
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig nach B.1.1.2 zahlen, geraten Sie ohne weitere Zahlungsaufforderung in Verzug. In diesem Fall sind wir berechtigt, Ersatz des Schadens zu verlangen, der uns hierdurch entstanden ist. Sie geraten nicht in Verzug, wenn Sie die Nichtzahlung nicht zu vertreten haben.
- Fristsetzung
Wenn Sie einen Folgebeitrag nicht rechtzeitig zahlen, können wir Ihnen auf Ihre Kosten in Textform eine Zahlungsfrist setzen. Die Zahlungsfrist muss mindestens zwei Wochen betragen.
- Kein Versicherungsschutz bei erfolglosem Fristablauf
Für Versicherungsfälle, die nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist eintreten, entfällt der Versicherungsschutz, wenn
• Sie sich bei Eintritt des Versicherungsfalls noch mit der Zahlung von Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug befinden und
• wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben.
- Unser Kündigungsrecht bei erfolglosem Fristablauf
Wenn Sie nach Ablauf der gesetzten Zahlungsfrist weiter mit Beitrag, Zinsen oder Kosten in Verzug sind, können wir den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Voraussetzung ist, dass wir Sie bereits mit der Fristsetzung auf diese Rechtsfolge hingewiesen haben. Wir können die Kündigung bereits mit der Fristsetzung nach B.1.3.2 erklären. Wenn Sie bei Ablauf der Frist noch immer mit der Zahlung in Verzug sind, wird die Kündigung mit Ablauf der Ihnen gesetzten Zahlungsfrist wirksam. Hierauf werden wir Sie bei Kündigung nochmals ausdrücklich hinweisen.
- Fortbestand des Vertrags, wenn Sie den angemahnten Betrag nachzahlen
Unsere Kündigung wird unwirksam und der Vertrag besteht fort, wenn Sie den angemahnten Betrag innerhalb eines Monats nachzahlen. Die Monatsfrist beginnt mit der Kündigung. Wenn die Kündigung bereits mit der Fristsetzung verbunden wurde, beginnt die Monatsfrist mit Ablauf der Zahlungsfrist.
Bitte beachten Sie:
Für Versicherungsfälle, die zwischen dem Ablauf der Zahlungsfrist und der Nachzahlung eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Folgebeitrag und Zahlungsverzug / Kfz-Versicherung
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