Für die Kündigungserklärung in der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Abweichend davon gilt in der Kfz-Haftpflichtversicherung:
Die Kündigung muss dem Vertragspartner innerhalb eines Monats zugehen, nachdem wir
• unsere Leistungspflicht anerkannt haben,
• zu Unrecht abgelehnt haben oder
• Ihnen die Weisung erteilen, es über den Anspruch des Dritten zu einem Rechtsstreit kommen zu lassen.
Außerdem können Sie und wir den Vertrag innerhalb eines Monats seit Rechtskraft des im Rechtsstreit mit dem Dritten ergangenen Urteils kündigen.
Die Kündigung nach dieser Regelung bedarf der Textform.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Kündigungserklärung / Kfz-Versicherung
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