In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Besonderheiten hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen im Versicherungsfall der Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus B.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf maximal je 2.500 EUR beschränkt.
Wenn Sie die Aufklärungs- oder Schadenminderungspflicht nach B.2.2.1 vorsätzlich und in besonders schwerwiegender Weise verletzt haben, erweitert sich die Leistungsfreiheit auf maximal je 5.000 EUR. Beispiel: Sie haben sich bei einem Personen- oder schweren Sachschaden unerlaubt vom Unfallort entfernt.
- Vollständige Leistungsfreiheit und Besonderheiten bei Rechtsstreitigkeiten in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
Wenn Sie Ihre Pflichten in der Absicht verletzen, sich oder einem anderen dadurch einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, sind wir von unserer Leistungspflicht hinsichtlich des erlangten Vermögensvorteils vollständig frei.
Eine Besonderheit gilt bei nachfolgenden Pflichtverletzungen nach B.2.2.1 und B.2.2.2:
• Verletzung Ihrer Anzeigepflicht,
• Verletzung Ihrer Anzeigepflicht bei gerichtlich gegen Sie geltend gemachten Ansprüchen,
• Verletzung Ihrer Pflicht, uns die Führung eines Rechtsstreits zu überlassen.
Wenn eine dieser Pflichtverletzungen zu einer rechtskräftigen Entscheidung führt, die über den Umfang der nach Sach- und Rechtslage geschuldeten Entschädigung erheblich hinausgeht, gilt:
• Bei vorsätzlicher Verletzung sind wir hinsichtlich des von uns zu zahlenden Mehrbetrags vollständig von unserer Leistungspflicht frei.
• Bei grob fahrlässiger Verletzung sind wir berechtigt, unsere Leistung hinsichtlich dieses Mehrbetrags in einem der Schwere Ihres Verschuldens entsprechenden Verhältnis zu kürzen.
B.4 Gefahrerhöhung
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzung (Haftpflicht) / Kfz-Versicherung
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