In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich der Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs:
- 10.1.1 Ruheversicherung
Wird das versicherte Fahrzeug außer Betrieb gesetzt und soll es zu einem späteren Zeitpunkt wieder zugelassen werden, wird dadurch der Vertrag nicht beendet. Der Vertrag geht in eine beitragsfreie Ruheversicherung über, wenn die Zulassungsbehörde uns die Außerbetriebsetzung mitteilt.
Dies gilt in folgenden Fällen nicht:
• Die Außerbetriebsetzung beträgt weniger als zwei Wochen oder
• Sie verlangen die uneingeschränkte Fortführung des bisherigen Versicherungsschutzes.
Die beitragsfreie Ruheversicherung gilt nicht für Fahrzeuge mit Versicherungskennzeichen sowie bei Verträgen mit ausdrücklich kürzerer Vertragsdauer als ein Jahr.
- 10.1.2 Umfang der Ruheversicherung
Mit der beitragsfreien Ruheversicherung gewähren wir Ihnen während der Dauer der Außerbetriebsetzung eingeschränkten Versicherungsschutz. Der Ruheversicherungsschutz umfasst
• die Kfz-Haftpflichtversicherung,
• die Teilkaskoversicherung, wenn für das Fahrzeug im Zeitpunkt der Außerbetriebsetzung eine Voll- oder eine Teilkaskoversicherung bestanden hat.
- 10.1.3 Ihre Pflichten bei der Ruheversicherung
Während der Dauer der Ruheversicherung sind Sie verpflichtet, das Fahrzeug nicht nur vorübergehend wie folgt abzustellen:
• In einem Einstellraum. Beispiele: Einzel- oder Sammelgarage
• Auf einem umfriedeten Abstellplatz. Beispiele: Zaun, Hecke, Mauer
Bitte beachten Sie:
Sie dürfen das Fahrzeug außerhalb dieser Abstellplätze nicht gebrauchen nach B.6.
- 10.1.4 Wiederanmeldung
Wird das Fahrzeug wieder zum Verkehr zugelassen (Ende der Außerbetriebsetzung), lebt der ursprüngliche Versicherungsschutz wieder auf. Die Wiederzulassung müssen Sie uns unverzüglich anzeigen.
- 10.1.5 Ende des Vertrags und der Ruheversicherung
Der Vertrag und damit auch die Ruheversicherung enden 18 Monate nach der Außerbetriebsetzung, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Melden Sie das Fahrzeug während des Bestehens der Ruheversicherung mit einer Versicherungsbestätigung eines anderen Versicherers wieder an, haben wir folgendes Recht: Wir können den Vertrag fortsetzen und den anderen Versicherer zur Aufhebung des Vertrags auffordern.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Hinweise zur Außerbetriebsetzung / Kfz-Versicherung
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung