In der Kfz-Versicherung der Allianz gilt Folgendes bezüglich der Auswirkungen von Obliegenheitsverletzungen auf unser Kündigungsrecht:
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, können wir den Vertrag fristlos kündigen. Dies gilt zusätzlich zu den in B.3.1 genannten Rechten.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheit weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt wurde.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheitsverletzung & Kündigungsrecht / Kfz-Versicherung
Weitere Informationen zu Allianz KfZ-Versicherung