In der Kraftfahrzeugversicherung der Allianz gelten folgende Besonderheiten hinsichtlich der Rechtsfolgen bei Obliegenheitsverletzungen im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeugs in der Versicherungsart der Kfz-Haftpflichtversicherung:
- Beschränkung der Leistungsfreiheit in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich aus B.3.1 ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf den Betrag von maximal je 5.000 EUR beschränkt.
- Vollständige Leistungsfreiheit in der Versicherungsart Kfz-Haftpflichtversicherung
Gegenüber einem Fahrer, der das Fahrzeug durch eine vorsätzlich begangene Straftat erlangt, sind wir vollständig von der Verpflichtung zur Leistung frei.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Obliegenheitsverletzung beim Fahrzeuggebrauch (Haftpflicht) / Kfz-Versicherung
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