In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen hinsichtlich Ihrer Pflichten im Zusammenhang mit Gefahrerhöhungen:
- Verbot der Vornahme von Gefahrerhöhungen
Nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung dürfen Sie keine Gefahrerhöhung vornehmen oder durch Dritte gestatten. Es sei denn, wir haben dem vorher zugestimmt.
- Anzeigepflichten
Wenn Sie ohne unsere vorherige Zustimmung eine Gefahrerhöhung vorgenommen oder gestattet haben und diese nachträglich erkennen, müssen Sie uns die Gefahrerhöhung unverzüglich anzeigen. Auch eine Gefahrerhöhung, die nach Abgabe Ihrer Vertragserklärung unabhängig von Ihrem Willen eingetreten ist, müssen Sie uns unverzüglich anzeigen, sobald Sie von ihr Kenntnis erlangt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Pflichten bei Gefahrerhöhungen / Kfz-Versicherung
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