In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Rechtsfolgen bei einer Pflichtverletzung:
Die Folgen einer Verletzung der Pflichten nach B.4.2 ergeben sich aus §§ 24 bis 27 VVG. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir
• ganz oder teilweise leistungsfrei werden,
• den Versicherungsvertrag kündigen,
• den Beitrag erhöhen oder
• die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen.
Wenn wir den Beitrag um mehr als zehn Prozent erhöhen oder die Absicherung der höheren Gefahr ausschließen, können Sie den Vertrag nach § 25 Absatz 2 VVG kündigen. Diese Kündigung bedarf der Textform.
In der Kfz-Haftpflichtversicherung ist die sich ergebende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung Ihnen und den mitversicherten Personen gegenüber auf maximal je 5.000 EUR beschränkt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung / Kfz-Versicherung
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