Für die Ausübung der Rechte in der Kfz-Versicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen:
Die Ausübung der Rechte aus dem Versicherungsvertrag steht nur Ihnen als Versicherungsnehmer zu, soweit nichts anderes geregelt ist. Andere Regelungen sind beispielsweise die Geltendmachung von Ansprüchen in der Kfz-Haftpflichtversicherung nach A.1.1.2.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Rechte des Versicherungsnehmers / Kfz-Versicherung
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