In der Kfz-Versicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen bezüglich der Frage: Wann ist das Fahren mit ungestempelten Kennzeichen erlaubt?
- 10.4.1 Versicherungsschutz in der Kfz-Haftpflichtversicherung
In der Kfz-Haftpflichtversicherung besteht Versicherungsschutz auch für Zulassungsfahrten mit ungestempelten Kennzeichen. Dies gilt nicht für Fahrten, für die ein rotes Kennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen geführt werden muss.
- 10.4.2 Was sind Zulassungsfahrten?
Zulassungsfahrten sind Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen. Dies sind:
• Fahrten zur Zulassungsbehörde zur Anbringung der Stempelplakette sowie Fahrten zur Durchführung einer Hauptuntersuchung oder einer Sicherheitsprüfung. Diese Fahrten dürfen jedoch nur innerhalb des zuständigen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks erfolgen. Voraussetzung ist zudem, dass die Fahrt mit einem ungestempelten Kennzeichen erfolgt, das die Zulassungsbehörde vorab erteilt hat.
• Fahrten nach Entfernung der Stempelplakette mit dem bisher zugeteilten Kennzeichen bis zum Ablauf des Tages der Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs.
- 11 Schadenfreiheitsrabatt-System
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Fahrt mit ungestempelten Kennzeichen / Kfz-Versicherung
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