In der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Basis ist der gesamte Hausrat versichert – einschließlich Sachen, die anderen gehören. Der Überblick zeigt, welche Gegenstände dazugehören: von Möbeln, Kleidung und Elektrogeräten über Wertsachen und Einbaumöbel bis zu Wallboxen, Balkonkraftwerken, kleinen Motorfahrzeugen, bestimmten Luft- und Wasserfahrzeugen, beruflich genutzten Sachen und Haustieren.
Versichert ist der gesamte Hausrat.
Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören.
Beispiel: Der Hausrat Ihrer Familienangehörigen, aber auch Sachen von Besuchern sind versichert. Das gilt auch für gemietete Gegenstände.
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Zum Hausrat gehören die folgenden versicherten Sachen:
Sachen im Haushalt
Alle Sachen, die Sie in Ihrem Haushalt privat nutzen, gebrauchen oder verbrauchen.
Beispiel: Möbel, Geschirr, Kleidung, Elektrogeräte, Lebensmittel
Wertsachen
Wertsachen und Bargeld.
Beispiel: Uhren, Schmuck, Kunstgegenstände
Hierfür gelten besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen. Diese finden Sie unter Ziffer 2.4.2.
Nicht versichert sind jedoch Sachen, die durch eine spezielle Versicherung versichert sind.
Beispiel: Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren, für die eine eigene Versicherung besteht.
Eingebaute Sachen
Das sind in das Gebäude eingefügte Sachen.
Beispiel: Einbaumöbel, Einbauküchen, Treppenlifte, Rampen
Dies gilt aber nur, wenn folgende Voraussetzungen vorliegen:
- Sie haben als Mieter:in oder Wohnungseigentümer:in diese Sachen auf Ihre Kosten beschafft oder übernommen.
- Sie tragen aufgrund dessen hierfür auch die Gefahr.
Antennen, Markisen und Sicherungsanlagen
Privat genutzte:
- Antennen- und Sat-Anlagen
- Markisen
- technische, optische und akustische Sicherungsanlagen
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Wallboxen, Balkonkraftwerke
Privat genutzte:
- Wallboxen zum Aufladen von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- mobile Photovoltaikanlagen, die sich am oder auf einem Balkon befinden
Voraussetzung ist, dass diese Sachen nur der versicherten Wohnung dienen.
Kleine Motorfahrzeuge
Kleine Motorfahrzeuge, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- maximal 25 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit
- für das Fahrzeug ist kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich
Beispiel: Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge, Rollstühle mit Motor.
Nicht versichert sind jedoch andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger.
Luft- und Wasserfahrzeuge
Folgende Luft- und Wasserfahrzeuge:
- Flugmodelle und Drohnen
- Fall- und Gleitschirme
- Flugdrachen
- Kanus
- Ruder-, Falt- und Schlauchboote einschließlich ihrer Motoren
- Surfgeräte
Andere als die genannten Luft- und Wasserfahrzeuge sind nicht versichert.
Beruflich und gewerblich genutzte Sachen
Zusätzlich sind folgende beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung (beispielsweise Arbeitszimmer) versichert:
- Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen
- beruflich oder gewerblich genutzte Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke
Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Haustiere
Tiere, die üblicherweise in der Wohnung gehalten werden.
Beispiel: Hunde, Katzen, Vögel, Fische, Schildkröten
Was bedeutet das konkret?
Im Kern deckt die Basis-Hausratversicherung Ihren kompletten privaten Hausrat ab – also all das, was Sie in Ihrer Wohnung zum Wohnen, Leben und Arbeiten nutzen. Dazu zählen nicht nur eigene Möbel, Kleidung und Elektrogeräte, sondern auch geliehene oder gemietete Gegenstände sowie der Hausrat von Mitbewohnenden und Besuch. Neben den alltäglichen Dingen sind auch Wertsachen, fest eingebaute Sachen, Anlagen rund um die Wohnung, kleine Motorfahrzeuge, bestimmte Freizeit-Fahrzeuge, beruflich genutzte Ausstattung und Haustiere erfasst. Für einige dieser Bereiche gelten zusätzliche Voraussetzungen. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Sind auch Sachen versichert, die mir nicht gehören?
Ja. Versichert sind auch Sachen, die anderen gehören – zum Beispiel der Hausrat von Familienangehörigen, Sachen von Besuchern sowie gemietete Gegenstände.
Ist der Hausrat in einer Wohngemeinschaft mitversichert?
Bei Wohngemeinschaften und Untermieter:innen ist der Hausrat aller Bewohner:innen mitversichert, wenn Sie als Versicherungsnehmer:in die gesamte Wohnung versichern.
Sind kleine Motorfahrzeuge wie Pedelecs versichert?
Kleine Motorfahrzeuge sind versichert, wenn sie eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von maximal 25 km/h haben und kein amtliches Kennzeichen oder Versicherungskennzeichen erforderlich ist. Beispiele sind Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec), Rasenmäher, Spielfahrzeuge und Rollstühle mit Motor. Andere Kraftfahrzeuge aller Art und deren Anhänger sind nicht versichert.
Sind Wertsachen ohne Einschränkung versichert?
Wertsachen und Bargeld sind grundsätzlich versichert, es gelten dafür jedoch besondere Voraussetzungen und Entschädigungsgrenzen (siehe Ziffer 2.4.2). Nicht versichert sind Sachen, für die eine eigene, spezielle Versicherung besteht – etwa Kunstgegenstände, Schmucksachen oder Uhren.
Sind beruflich genutzte Sachen im Arbeitszimmer mitversichert?
Ja. Beruflich oder gewerblich genutzte Sachen in der Wohnung, etwa im Arbeitszimmer, sind versichert – zum Beispiel Arbeitsgeräte wie Computer, Werkzeuge oder Maschinen sowie Einrichtungsgegenstände wie Schreibtische oder Aktenschränke. Abweichend von Ziffer 3.1 besteht für diese Sachen jedoch kein Versicherungsschutz in Räumen von Nebengebäuden.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025