In der Hausratversicherung Smart der Allianz wird die Versicherungssumme automatisch an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst – nach einem festen Index des Statistischen Bundesamtes. Wer wissen möchte, wie sich die neue Summe berechnet, ab wann eine Anpassung unterbleibt und welches Widerspruchs- und Herabsetzungsrecht besteht, findet hier alle Voraussetzungen im Überblick.
Anpassung der Versicherungssumme nach dem Preisindex
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Hierzu verändern wir die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
- Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
- Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Verschiebung der Anpassung bei geringfügiger Änderung
Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt. Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Widerspruchsrecht
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Herabsetzungsrecht wegen Überversicherung
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Damit Ihr Hausrat mit steigenden Preisen ausreichend versichert bleibt, passt die Allianz die Versicherungssumme regelmäßig an einen amtlichen Preisindex an. Die neue Summe wird Ihnen mitgeteilt, und Ihr Beitrag richtet sich danach. Kleine Preisänderungen werden gesammelt, sehr geringe Veränderungen führen zunächst zu keiner Anpassung. Sie behalten dabei die Kontrolle: Einer Anpassung können Sie widersprechen, und bei einer erheblichen Überversicherung bleibt Ihr Recht auf Herabsetzung bestehen.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Anpassung der Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme wird an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst. Maßgebend ist der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" als Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI), und zwar der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Wann unterbleibt eine Anpassung?
Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind. Außerdem wird nur angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt; wird diese Schwelle nicht erreicht, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Wie wird die neue Versicherungssumme berechnet und mitgeteilt?
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Prozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die neue Summe verändert sich mit Beginn jeder Versicherungsperiode, wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Was gilt bei einer Überversicherung?
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025