Im Tarif Smart der Hausratversicherung der Allianz können neue Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren übernommen werden – ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten, wie das Angebot in Textform abläuft und welche Rechte Sie bei Zustimmung oder Ablehnung haben.
Umstellung auf neue Allianz Versicherungsbedingungen
Wir überarbeiten regelmäßig unsere Versicherungsbedingungen, um den Versicherungsschutz an neue Entwicklungen anzupassen.
Wir möchten, dass auch Sie die Möglichkeit haben, diese neuen Versicherungsbedingungen unkompliziert und ohne Unterbrechung des Versicherungsschutzes zu erhalten. Wir können Ihnen deshalb die neuen Versicherungsbedingungen in einem vereinfachten Verfahren anbieten.
Voraussetzungen für die vereinfachte Umstellung:
- Die neuen Versicherungsbedingungen müssen in der Gesamtbetrachtung der Änderungen einen besseren Versicherungsschutz gewähren als dies bisher der Fall war. Verschlechterungen müssen deshalb Verbesserungen in den Versicherungsbedingungen gegenüberstehen, welche die Verschlechterungen mehr als ausgleichen.
- Wesentliche Bestandteile des Versicherungsschutzes dürfen nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden. Zu den wesentlichen Bestandteilen zählen insbesondere die versicherten Risiken, die wir Ihnen bei Vertragsschluss unter „Was ist versichert?“ im Informationsblatt zu Versicherungsprodukten mitgeteilt haben.
- Die neuen Versicherungsbedingungen dürfen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Ablauf der vereinfachten Umstellung:
- Wir werden Ihnen die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) anbieten. Dieses Angebot erhalten Sie in Textform (zum Beispiel Brief oder E-Mail). Mit unserem Angebot erhalten Sie die neuen Versicherungsbedingungen, in denen wir die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen besonders kenntlich machen werden.
- Den neuen Versicherungsbedingungen können Sie in Textform innerhalb von zwei Monaten entweder zustimmen oder diese ablehnen.
- Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und wir haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen.
- Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Auf die Genehmigungswirkung werden wir Sie in unserem Angebot besonders hinweisen. Die Umstellung auf die neuen Versicherungsbedingungen erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Hinweis:
Diese Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.
Was bedeutet das konkret?
Die Allianz aktualisiert ihre Versicherungsbedingungen von Zeit zu Zeit und bietet Ihnen an, die neue Fassung ohne Lücke im Versicherungsschutz zu übernehmen. Das ist nur möglich, wenn die neuen Bedingungen unterm Strich besser sind als die bisherigen und keine wesentlichen Leistungen wegfallen. Sie erhalten das Angebot rechtzeitig in Textform und können in Ruhe entscheiden, ob Sie zustimmen oder ablehnen. Reagieren Sie nicht, gilt die Umstellung als angenommen – darauf werden Sie im Angebot ausdrücklich hingewiesen.
Häufige Fragen
Wann darf die Allianz die neuen Versicherungsbedingungen im vereinfachten Verfahren anbieten?
Nur wenn die neuen Bedingungen in der Gesamtbetrachtung einen besseren Versicherungsschutz gewähren, wesentliche Bestandteile nicht entfallen oder erheblich verschlechtert werden und die neuen Bedingungen erst ab dem Zeitpunkt gelten, zu dem der bisherige Vertrag durch Kündigung beendet werden könnte (Ziffer 8.3.3).
Wie und wann erhalte ich das Umstellungsangebot?
Sie erhalten das Angebot mindestens zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist (Ziffer 8.3.3) in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail. Die Unterschiede zu Ihren bisherigen Versicherungsbedingungen werden dabei besonders kenntlich gemacht.
Was passiert, wenn ich nicht auf das Angebot reagiere?
Wenn Sie Ihr Ablehnungsrecht nicht ausüben, gilt Ihre Zustimmung zur Umstellung als erteilt. Die Umstellung erfolgt dann zum Beginn des nächsten Versicherungsjahres. Auf diese Genehmigungswirkung weist die Allianz im Angebot besonders hin.
Was geschieht, wenn ich die neuen Versicherungsbedingungen ablehne?
Im Falle einer Ablehnung gelten Ihre bisherigen Versicherungsbedingungen weiter. Sie und die Allianz haben aber das Recht, den Vertrag zum Ablauf zu kündigen. Die Ablehnung erfolgt in Textform innerhalb von zwei Monaten.
Gilt dieses Verfahren auch für eine Beitragsanpassung?
Nein. Ziffer 8.4 gilt nicht für eine Anpassung Ihres Beitrags. Eine Beitragsanpassung kann nur unter den Voraussetzungen von Ziffer 7 erfolgen.