Die Hausratversicherung Basis der Allianz übernimmt nach einem Versicherungsfall zahlreiche Folgekosten – von Aufräum- und Entsorgungsarbeiten über Transport und Lagerung bis zu Hotelübernachtungen, wenn die Wohnung nicht mehr nutzbar ist. Auch Rückreisekosten aus dem Urlaub, Bewachung und Reparaturen nach Einbruch oder Leitungswasser sind abgedeckt.
Ihre Hausratversicherung übernimmt für Sie auch die folgenden Kosten, wenn diese nach einem Versicherungsfall erforderlich sind und tatsächlich anfallen:
Aufräumungs- und Entsorgungskosten:
Kosten, um beschädigte versicherte Sachen aufzuräumen oder abzubrechen. Hierzu gehört auch, sonstige Reste der versicherten Sachen wegzuräumen oder fachgerecht zu entsorgen.
Bewegungs- und Schutzkosten:
Kosten für das Bewegen, Verändern und Schützen von Sachen. Voraussetzung ist, dass dies zur Wiederherstellung oder Wiederbeschaffung von beschädigten versicherten Sachen erforderlich ist.
Beispiel: Die Zimmerdecke muss nach einem Wasserschaden gestrichen werden. Dazu müssen die Möbel im Zimmer abgedeckt werden.
Auch versichert sind Kosten für provisorische Reparaturen zum Schutz versicherter Sachen.
Transport- und Lagerungskosten:
Kosten für den Transport von versicherten Sachen an einen anderen Ort und die Einlagerung von Sachen bis maximal 24 Monate.
Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Schadenermittlungs- und Schadenfeststellungskosten:
Kosten für die Ermittlung und Feststellung eines von uns zu ersetzenden Schadens, soweit dies den Umständen nach geboten war. Wir erstatten diese Kosten auch dann, wenn sie zusammen mit der sonstigen Entschädigung höher sind als die Versicherungssumme.
Wenn Sie einen Sachverständigen bzw. eine Sachverständige heranziehen, gilt: Wir erstatten diese Kosten nur, soweit Sie zur Zuziehung vertraglich verpflichtet oder von uns aufgefordert worden sind.
Reparaturkosten für Gebäudeschäden:
Kosten für Reparaturen von Schäden am Gebäude und innerhalb der Wohnung, die:
- durch Einbruch, Raub oder den Versuch entstanden sind oder
- durch Vandalismus nach einem Einbruch entstanden sind.
Reparatur von Schäden durch Leitungswasser:
Kosten für Reparaturen in Wohnungen, um Schäden durch Leitungswasser an folgenden Gegenständen zu beseitigen:
- Bodenbeläge
- Innenanstriche
- Tapeten
Voraussetzung ist: Es handelt sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung.
Hotel- oder Übernachtungskosten:
Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten.
Voraussetzung ist, dass Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr nutzbar ist.
Beispiel: Eine Übernachtung in einem Hotel ist erforderlich, weil Ihr Bad oder Ihre Küche nicht mehr nutzbar ist. Wir erstatten die Übernachtung ohne Frühstück.
Das gilt auch, wenn nur ein Gebäudeschaden und kein Schaden am Hausrat vorliegt.
Wir übernehmen diese Kosten jedoch maximal für 24 Monate. Die Kosten werden nur ersetzt, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.
Mehrkosten für die Rückreise aus dem Urlaub:
Fahrtmehrkosten, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls vorzeitig Ihre Reise (Urlaubs- oder Dienstreise) abbrechen.
Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt.
Wir erstatten angemessene Fahrtmehrkosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubsort oder Ort der Dienstreise. Die Angemessenheit richtet sich nach den Umständen und insbesondere der Dringlichkeit der Rückreise.
Bewachungskosten:
Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes nach Ziffer 3.1 maximal 14 Tage lang.
Wir übernehmen die Kosten, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Was bedeutet das konkret?
Neben dem Wert der beschädigten Sachen selbst übernimmt die Hausratversicherung auch die Folgekosten eines Schadens. Dazu zählen etwa das Aufräumen und Entsorgen, das Umlagern oder Schützen von Möbeln, eine vorübergehende Einlagerung sowie eine Hotelunterbringung, falls die Wohnung nicht mehr bewohnbar ist. Auch Reparaturen nach Einbruch oder Leitungswasserschäden, die Rückreise aus dem Urlaub bei einem größeren Schaden und die Bewachung des Ortes können erstattet werden. Für einige dieser Leistungen gelten bestimmte Voraussetzungen und zeitliche oder finanzielle Grenzen.
Häufige Fragen
Werden Hotelkosten übernommen, wenn meine Wohnung nach einem Schaden nicht mehr nutzbar ist?
Ja. Übernommen werden Kosten für Hotelübernachtung oder ähnliche Unterbringung ohne Nebenkosten, wenn Ihre Wohnung nach einem Schaden nicht mehr nutzbar ist. Erstattet wird die Übernachtung ohne Frühstück, maximal für 24 Monate, soweit Sie nicht Ersatz aus einem anderen Versicherungsvertrag verlangen können.
Wie lange werden Sachen bei einer Einlagerung bezahlt?
Transport- und Lagerungskosten werden für die Einlagerung von Sachen bis maximal 24 Monate übernommen. Voraussetzung ist, dass die Lagerung in einem benutzbaren Teil der Wohnung nicht zumutbar ist.
Bekomme ich Rückreisekosten aus dem Urlaub erstattet?
Angemessene Fahrtmehrkosten werden erstattet, wenn Sie wegen eines erheblichen Versicherungsfalls Ihre Reise (Urlaubs- oder Dienstreise) vorzeitig abbrechen. Erheblich ist ein Versicherungsfall, wenn der Schaden voraussichtlich 1.000 Euro übersteigt. Erstattet werden die Kosten zum Schadensort und gegebenenfalls zurück an den Urlaubs- oder Dienstreiseort.
Sind Leitungswasserschäden an Bodenbelägen und Tapeten in der Mietwohnung mitversichert?
Ja. Reparaturkosten zur Beseitigung von Leitungswasserschäden an Bodenbelägen, Innenanstrichen und Tapeten werden übernommen. Voraussetzung ist, dass es sich um eine Miet- oder Eigentumswohnung handelt.
Wie lange werden Bewachungskosten übernommen?
Die Kosten für die Bewachung des Versicherungsortes nach Ziffer 3.1 werden maximal 14 Tage lang übernommen, wenn Schließvorrichtungen oder sonstige Sicherungen keinen ausreichenden Schutz mehr bieten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025