In der Basis-Hausratversicherung der Allianz erfahren Sie, welche Schäden grundsätzlich ausgeschlossen sind – etwa durch Krieg, innere Unruhen oder Kernenergie – und welche besonderen Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Gold oder Kunstgegenstände gelten. Zudem wird erklärt, wie sich Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit auf die Leistung auswirken.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden ergeben.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Immer ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – sind:
Krieg und innere Unruhen
Schäden durch:
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- innere Unruhen
Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt. Beispiel: Blindgänger.
Kernenergie
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Welche besonderen Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
Definition Wertsachen
Unter Wertsachen verstehen wir folgende Sachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen
- alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen
- Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- alle Sachen aus Silber
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Für alle Wertsachen gilt:
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 20 % der Versicherungssumme. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
Besondere Entschädigungsgrenze für offene Aufbewahrung:
Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist zusätzlich wie folgt begrenzt, wenn Sie diese außerhalb eines Wertschutzschranks (beispielsweise Tresor) aufbewahren. Dann gelten folgende Entschädigungsgrenzen:
- Bargeld und auf Geldkarten (beispielsweise Chipkarten) geladene Beträge: 1.000 Euro
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen, Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere sowie alle Sachen aus Gold- oder Platinmetallen: insgesamt 15.000 Euro
Wenn Sie diese Wertsachen in einem Wertschutzschrank aufbewahren, gilt: Diese sind bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme versichert.
Geeignete Wertschutzschränke sind:
- mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg
- eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
- weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit
Wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere Ihres Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Das gilt auch:
- wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach Ziffer 5.1 oder 5.2 verletzen oder
- bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.
Wo bin ich versichert?
Was bedeutet das konkret?
Ihre Hausratversicherung deckt viele, aber nicht alle Ereignisse ab. Bestimmte Großereignisse wie Krieg oder Schäden durch Kernenergie sind grundsätzlich ausgenommen. Für besonders werthaltige Gegenstände wie Bargeld, Schmuck, Gold oder Kunst gelten eigene Höchstgrenzen – und wer solche Wertsachen sicher in einem geeigneten Wertschutzschrank verwahrt, kann höhere Entschädigungsgrenzen nutzen. Wer einen Schaden vorsätzlich verursacht, erhält keine Leistung; bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung gekürzt werden.
Häufige Fragen
Sind Kriegsschäden über die Hausratversicherung abgedeckt?
Nein. Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand oder innere Unruhen sind ausgeschlossen. Ausgenommen von diesem Ausschluss sind Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, zum Beispiel Blindgänger – diese werden ersetzt.
Bis zu welcher Höhe sind Wertsachen versichert?
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 20 % der Versicherungssumme, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
Welche Grenzen gelten bei offener Aufbewahrung außerhalb eines Wertschutzschranks?
Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge sind auf 1.000 Euro begrenzt. Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, Urkunden, Sparbücher, sonstige Wertpapiere sowie Sachen aus Gold- oder Platinmetallen sind insgesamt auf 15.000 Euro begrenzt.
Was zählt als geeigneter Wertschutzschrank?
Geeignet sind mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg, eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür sowie weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung. Bei Aufbewahrung im Wertschutzschrank gilt die allgemeine Entschädigungsgrenze von 20 % der Versicherungssumme.
Was passiert bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit?
Bei vorsätzlicher Herbeiführung des Versicherungsfalls besteht kein Versicherungsschutz. Bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung entsprechend der Schwere des Verschuldens gekürzt werden, bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust.