In der Hausratversicherung Basis der Allianz ist Ihr Hausrat an einem festgelegten Versicherungsort geschützt – dazu zählen Ihre im Versicherungsschein genannte Wohnung mit allen bewohnten Räumen sowie Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück. Welche Bereiche wie Keller, Balkone, Garagen und Nebengebäude konkret dazugehören, erfahren Sie hier im Überblick.
Ihr Hausrat ist an Ihrem Versicherungsort versichert. Das sind folgende Orte:
Wohnung:
Ihre im Versicherungsschein genannte Wohnung. Zur Wohnung gehören:
- alle Räume, die Sie bewohnen und privat nutzen
- Keller- und Speicherabteile
- Loggien, Balkone, überdachte Terrassen
- Räume in Nebengebäuden
- Garagen, auch wenn sie sich nicht auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden
Gemeinschaftsräume:
Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück, auf dem sich auch die versicherte Wohnung befindet.
Beispiel: Fahrradschuppen, Waschkeller, Treppenhaus
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsort legt fest, wo Ihr Hausrat geschützt ist. Neben Ihrer eigentlichen Wohnung, die im Versicherungsschein steht, sind auch dazugehörige Bereiche wie Keller, Balkone, überdachte Terrassen, Räume in Nebengebäuden sowie Garagen mit abgedeckt. Auch gemeinschaftlich genutzte Räume auf demselben Grundstück gehören dazu. So wissen Sie, welche Orte im Tarif Basis zum versicherten Bereich zählen.
Häufige Fragen
Wo ist mein Hausrat im Tarif Basis versichert?
Ihr Hausrat ist an Ihrem Versicherungsort versichert. Dazu gehören Ihre im Versicherungsschein genannte Wohnung sowie Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück, auf dem sich die versicherte Wohnung befindet.
Was zählt alles zur versicherten Wohnung?
Zur Wohnung gehören alle Räume, die Sie bewohnen und privat nutzen, Keller- und Speicherabteile, Loggien, Balkone, überdachte Terrassen, Räume in Nebengebäuden sowie Garagen.
Ist meine Garage auch versichert, wenn sie nicht auf dem Grundstück liegt?
Ja, Garagen gehören zur Wohnung, auch wenn sie sich nicht auf dem Grundstück der versicherten Wohnung befinden.
Sind Gemeinschaftsräume mitversichert?
Ja, versichert sind Gemeinschaftsräume auf dem Grundstück, auf dem sich auch die versicherte Wohnung befindet. Beispiele hierfür sind Fahrradschuppen, Waschkeller und Treppenhaus.