Verletzen Versicherte im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz eine Obliegenheit, kann das die Leistung kosten: Bei Vorsatz entfällt die Leistungspflicht, bei grober Fahrlässigkeit droht eine Kürzung nach Schwere des Verschuldens – bis hin zum vollständigen Anspruchsverlust. Zusätzlich besteht ein fristloses Kündigungsrecht.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht
ursächlich war. Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt: Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären. Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person einhalten müssen. Halten Sie sich nicht daran, kann sich das auf die Leistung auswirken: Bei absichtlicher Verletzung wird gar nicht gezahlt, bei grober Fahrlässigkeit kann die Leistung je nach Schwere gekürzt werden. Können Sie belegen, dass Ihr Verstoß den Schaden nicht beeinflusst hat, bleibt der Schutz bestehen – außer bei arglistigem Verhalten. Zusätzlich darf der Versicherer den Vertrag unter bestimmten Voraussetzungen fristlos kündigen.
Häufige Fragen
Was passiert, wenn ich eine Obliegenheit vorsätzlich verletze?
Bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Die Allianz ist berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann bis zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann ich trotz Pflichtverletzung noch Leistung erhalten?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Leistungspflicht bestehen, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Darf der Vertrag wegen einer Obliegenheitsverletzung gekündigt werden?
Verletzen Sie eine vor Eintritt des Versicherungsfalls zu erfüllende Obliegenheit, kann die Allianz zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
Innerhalb welcher Frist ist eine Kündigung möglich?
Die Kündigung kann nur innerhalb eines Monats erklärt werden, nachdem die Allianz von der Verletzung Kenntnis erlangt hat. Sie ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.