Bei einem Umzug geht der Schutz der Hausratversicherung Basis der Allianz auf die neue Wohnung über – wenn diese in Deutschland liegt und gleich genutzt wird. Erfahren Sie, wie lange beide Wohnungen versichert sind, welche Anzeigepflicht gilt und wann Sie bei höherem Beitrag kündigen können.
Übergang des Versicherungsschutzes
Im Falle eines Wechsels der bisher versicherten Wohnung (Umzug) geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über.
Behalten Sie die bisher versicherte Wohnung, gilt:
- Um einen Umzug handelt es sich nur, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige nutzen.
- Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in Ihrer bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
- Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Neue Wohnung außerhalb Deutschlands:
- Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht auf Ihre neue Wohnung über.
- In diesem Fall erlischt der Vertrag spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
- Für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht bei Umzug
Ein Umzug ist uns unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung sowie der neuen Wohnfläche (in Quadratmetern) anzuzeigen.
Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erfolgen.
Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihre neue Wohnung einen anderen Beitragssatz vorsieht, richtet sich der Beitrag ab Beginn des Umzugs nach diesem.
Wenn sich der Beitrag nach einem Umzug erhöht, gilt:
- Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen.
- Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zugang der Mitteilung bei Ihnen.
- Wirksam wird die Kündigung einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen nur den Beitrag bis zur Wirksamkeit der Kündigung zeitanteilig fordern.
- Wenn Sie uns korrekt über den Umzug informiert haben (nach Ziffer 6.1.2), zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.3 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen.
Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie ablehnen, bleibt Ihr bisheriger Vertrag bestehen.
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie um, wandert Ihr Hausratschutz grundsätzlich mit in die neue Wohnung. Während der Umzugsphase sind für eine Übergangszeit beide Wohnungen abgesichert. Wichtig ist, dass Sie den Umzug rechtzeitig und in Textform melden. Ändert sich dadurch Ihr Beitrag oder bekommen Sie ein neues Vertragsangebot, haben Sie unter den genannten Voraussetzungen Wahl- und Kündigungsmöglichkeiten. Diese Erläuterung ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Regelungen.
Häufige Fragen
Geht mein Versicherungsschutz beim Umzug auf die neue Wohnung über?
Ja. Bei einem Wechsel der bisher versicherten Wohnung geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über, sofern diese innerhalb Deutschlands liegt.
Sind während des Umzugs beide Wohnungen versichert?
Wenn Sie die bisherige Wohnung behalten und die neue in derselben Weise nutzen, besteht während des Umzugs in beiden Wohnungen Versicherungsschutz. Der Schutz in der bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Wie und bis wann muss ich den Umzug melden?
Der Umzug ist unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung sowie der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzuzeigen. Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, erfolgen.
Was kann ich tun, wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht?
Sie können den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben, wirksam. Haben Sie uns korrekt über den Umzug informiert, zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Was passiert, wenn meine neue Wohnung im Ausland liegt?
Liegt die neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht über. Der Vertrag erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs, und für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.