Verstirbt die versicherte Person, bleibt in der Hausratversicherung Basis der Allianz die Wohnung zunächst Versicherungsort. Der Vertrag erlischt jedoch zwei Monate nach dem Sterbedatum – es sei denn, ein Erbe oder eine Erbin nutzt die Wohnung bis dahin in derselben Weise weiter.
Im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
Der Vertrag erlischt jedoch zwei Monate nach dem Sterbedatum. Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Todesfall besteht der Versicherungsschutz für die Wohnung nicht sofort einfach fort oder endet abrupt. Die Wohnung gilt zunächst weiter als versicherter Ort. Der Vertrag läuft dann grundsätzlich zwei Monate nach dem Sterbedatum aus. Führt ein Erbe oder eine Erbin die bisherige Nutzung der Wohnung in gleicher Weise fort, endet der Vertrag zu diesem Zeitpunkt nicht.
Häufige Fragen
Bleibt die Wohnung nach dem Tod weiterhin versichert?
Ja. Im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
Wann erlischt der Vertrag im Todesfall?
Der Vertrag erlischt zwei Monate nach dem Sterbedatum.
Kann der Vertrag über die zwei Monate hinaus fortbestehen?
Ja. Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Was ist die Voraussetzung dafür, dass der Vertrag nicht erlischt?
Ein Erbe bzw. eine Erbin muss die Wohnung in derselben Weise nutzen.