In der Hausratversicherung Basis der Allianz wird die Versicherungssumme automatisch an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst – nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Erfahren Sie, wie die jährliche Anpassung berechnet wird, ab welcher Schwelle sie greift und welche Rechte Sie bei Widerspruch und Überversicherung haben.
Anpassung der Versicherungssumme nach dem Preisindex
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Hierzu verändern wir die Versicherungssumme.
Für die Anpassung wird der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI). Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat.
Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt. Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind.
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Verschiebung der Anpassung bei geringfügiger Änderung
Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt. Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Widerspruchsrecht
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Herabsetzungsrecht wegen Überversicherung
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Ihre Versicherungssumme wird automatisch mit den Verbraucherpreisen mitentwickelt, damit der Schutz auf einem angemessenen Niveau bleibt. Grundlage ist ein bestimmter Preisindex des Statistischen Bundesamtes. Fällt die Änderung sehr klein aus, wird sie zunächst aufgeschoben und später berücksichtigt. Sind Sie mit einer Anpassung nicht einverstanden, können Sie ihr widersprechen. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Angaben.
Häufige Fragen
Wonach richtet sich die Anpassung der Versicherungssumme?
Die Anpassung erfolgt nach dem Preisindex "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter", der Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) ist. Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index.
Ab welcher Änderung wird die Versicherungssumme angepasst?
Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt. Wird diese Schwelle nicht erreicht, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Wann findet noch keine Anpassung statt?
Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind.
Wie wird die neue Versicherungssumme berechnet und ausgewiesen?
Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Inhalte aus: Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025