Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz wird der Beitrag einmal im Kalenderjahr überprüft und nach versicherungsmathematischen Grundsätzen neu kalkuliert. Erfahren Sie, wie sich der Beitrag dadurch senken oder erhöhen kann, ab wann Änderungen wirksam werden und welches Kündigungsrecht Ihnen bei einer Beitragserhöhung zusteht.
Wie wird die Höhe der Beitragsanpassung ermittelt?
Bei der Beitragsanpassung überprüfen wir einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Die Neukalkulation erfolgt nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik und Versicherungstechnik. Wir gehen dazu wie folgt vor:
- Wir fassen die Hausratversicherungen aus dem Bestand der Allianz Versicherungs-AG, die nach versicherungsmathematischen Grundsätzen einen gleichartigen Risikoverlauf erwarten lassen, zusammen.
- Falls unsere unternehmenseigenen Daten keine ausreichende Grundlage für die Neukalkulation darstellen, werden statistische Erkenntnisse des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. herangezogen.
- Neben der bisherigen Schaden- und Kostenentwicklung berücksichtigen wir bei der Neukalkulation auch die voraussichtliche künftige Schaden- und Kostenentwicklung.
- Bei der Neukalkulation darf der Gewinnansatz nicht erhöht werden.
- Individuelle Beitragszuschläge und -abschläge dürfen aufgrund der Neukalkulation nicht verändert werden.
- Soweit Preissteigerungen in die Anpassung der Versicherungssumme (siehe Ziffer 7.1) einfließen, werden diese bei der Neukalkulation nicht erneut berücksichtigt.
Anpassung des Beitrags
- Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, sind wir verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
- Ergibt die Neukalkulation einen höheren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, haben wir das Recht, den Beitrag um die Differenz zu erhöhen.
Wirksamwerden der Anpassung
Die sich aufgrund der Neukalkulation ergebenden Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kündigungsrecht
Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens unserer Beitragserhöhung wirksam. Wir werden Sie in der Mitteilung über die Beitragserhöhung auf dieses gesetzliche Kündigungsrecht hinweisen.
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.
Was bedeutet das konkret?
Einmal pro Jahr schaut die Allianz, ob die Beiträge im Tarif Basis der Hausratversicherung noch zum erwarteten Schaden- und Kostenbedarf passen. Fällt der Bedarf niedriger aus, sinkt Ihr Beitrag; fällt er höher aus, kann er steigen. Eine Änderung greift immer erst mit dem nächsten Versicherungsjahr. Steigt der Beitrag, dürfen Sie kündigen – und die Allianz weist Sie in ihrer Mitteilung ausdrücklich darauf hin.
Häufige Fragen
Wie oft wird der Beitrag überprüft?
Bei der Beitragsanpassung überprüft die Allianz einmal im Kalenderjahr die Beiträge von bestehenden Verträgen (Neukalkulation).
Kann mein Beitrag durch die Neukalkulation auch sinken?
Ja. Ergibt die Neukalkulation einen niedrigeren als den bisher kalkulierten Schaden- und Kostenbedarf, ist die Allianz verpflichtet, den bisherigen Beitrag um die Differenz abzusenken.
Ab wann gilt eine Beitragsänderung?
Die Beitragsänderungen gelten für bestehende Verträge ab der Versicherungsperiode, die auf die Neukalkulation folgt, und zwar jeweils mit Beginn des nächsten Versicherungsjahres.
Kann ich bei einer Beitragserhöhung kündigen?
Ja. Erhöht sich der Beitrag aufgrund der Neukalkulation, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung kündigen. Die Kündigung wird mit Zugang Ihrer Kündigungserklärung wirksam, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Beitragserhöhung.
Wann muss mich die Mitteilung über eine Erhöhung erreichen?
Die Mitteilung muss Ihnen spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden der Beitragserhöhung zugehen.