Nach einem Schadenfall in der Hausratversicherung Basis der Allianz dürfen sowohl Sie als auch der Versicherer den Vertrag kündigen. Wichtig sind dabei die Monatsfrist nach den Entschädigungsverhandlungen, die Textform und der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung tatsächlich wirksam wird.
Kündigungsrecht
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Kündigungserklärung
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
Die Kündigung nach dieser Vorschrift bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wirksamwerden der Kündigung
- Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass Ihre Kündigung zu einem späteren Zeitpunkt, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres, wirksam wird.
- Wenn wir kündigen, wird unsere Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Kommt es zu einem Schaden, haben beide Seiten – Sie und die Allianz – die Möglichkeit, den Vertrag zu beenden. Die Kündigung muss schriftlich in Textform erfolgen und innerhalb eines Monats nach Ende der Gespräche über die Entschädigung ankommen. Wann die Kündigung greift, hängt davon ab, wer kündigt: Ihre eigene Kündigung wirkt in der Regel sofort, die des Versicherers erst nach einem Monat.
Häufige Fragen
Wer darf nach einem Schaden kündigen?
Nach dem Eintritt des Versicherungsfalls kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kündigen.
Bis wann muss die Kündigung zugehen?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Die Kündigung bedarf der Textform. Eine E-Mail oder ein Brief erfüllen die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Wann wird meine eigene Kündigung wirksam?
Wenn Sie kündigen, wird Ihre Kündigung im Zweifel mit Zugang wirksam. Sie können jedoch bestimmen, dass sie zu einem späteren Zeitpunkt wirksam wird, spätestens jedoch zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.
Wann wird eine Kündigung durch die Allianz wirksam?
Wenn die Allianz kündigt, wird die Kündigung einen Monat nach Zugang bei Ihnen wirksam.