Bei der Hausratversicherung Basis der Allianz können Sie nach einem Versicherungsfall vereinbaren, die Schadenhöhe in einem Sachverständigenverfahren feststellen zu lassen – bei Bedarf auch auf weitere Feststellungen ausgeweitet. Wie sich die Kosten je nach festgestellter Schadenhöhe zwischen Ihnen und dem Versicherer aufteilen, erfahren Sie hier.
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Kostentragung:
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
- Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
- Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Was bedeutet das konkret?
Wenn nach einem Schaden Unklarheit über die Höhe besteht, können Sie und die Allianz gemeinsam entscheiden, die Schadenhöhe durch ein Sachverständigenverfahren klären zu lassen. Auf Wunsch lässt sich dieses Verfahren auch auf weitere Punkte zum Versicherungsfall ausweiten. Wer die Kosten des Verfahrens trägt, hängt davon ab, wie hoch der festgestellte Schaden ausfällt – bei größeren Schäden übernimmt der Versicherer einen deutlich höheren Kostenanteil.
Häufige Fragen
Wann kann ich ein Sachverständigenverfahren vereinbaren?
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit der Allianz vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird.
Kann das Verfahren auf weitere Feststellungen ausgeweitet werden?
Ja. Sie und der Versicherer können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Sie können dies jederzeit mitteilen und erhalten dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden bis 25.000 Euro?
Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
Wer trägt die Kosten bei einem Schaden über 25.000 Euro?
Der Versicherer übernimmt neben den Kosten für seinen eigenen Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % dieser Kosten für Ihren Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
Wonach richtet sich die Kostentragung?
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.