Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten die folgenden Bestimmungen für das Sachverständigenverfahren:
Sie können nach Eintritt des Versicherungsfalls mit uns vereinbaren, dass die Höhe des Schadens in einem Sachverständigenverfahren festgestellt wird. Wir und Sie können zusätzlich vereinbaren, das Sachverständigenverfahren auf weitere Feststellungen zum Versicherungsfall auszudehnen. Wenn Sie dies wünschen, können Sie uns dies jederzeit mitteilen. Wir übersenden Ihnen dann die weiteren Informationen zu diesem Verfahren.
Die Kostentragung richtet sich nach der im Verfahren festgestellten Schadenhöhe.
• Bis 25.000 Euro: Jede Partei trägt die Kosten ihres Sachverständigen oder ihrer Sachverständigen. Die Kosten für einen Obmann tragen beide Parteien je zur Hälfte.
• Über 25.000 Euro: Wir übernehmen außer den Kosten für unseren Sachverständigen bzw. unsere Sachverständigen auch 90 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann. 10 % der Kosten für Ihren Sachverständigen bzw. Ihre Sachverständigen sowie für einen Obmann sind von Ihnen zu entrichten.
- Welche besonderen Obliegenheiten (Pflichten) habe ich?
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Sachverständigenverfahren / Hausratversicherung Basis
Weitere Informationen zu Allianz Hausratversicherung Tarife