Wer die Allianz Hausratversicherung im Tarif Basis nach einem Schaden arglistig über Umstände täuscht, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, verliert den Leistungsanspruch – und das gilt bereits für den bloßen Versuch einer solchen Täuschung.
Im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten folgende Bestimmungen bezüglich arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Arglistige Täuschung nach dem Versicherungsfall:
- Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelung besagt vereinfacht: Wer im Schadenfall bewusst falsche Angaben macht, um eine höhere oder unberechtigte Entschädigung zu erhalten, kann seinen Anspruch auf die Leistung verlieren. Bereits der Versuch einer solchen Täuschung reicht dafür aus. Diese Erläuterung dient nur als Lesehilfe und ist unverbindlich.
Häufige Fragen
Was gilt bei arglistiger Täuschung im Schadenfall?
Täuschen Sie die Allianz nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch schon für den Versuch einer Täuschung?
Ja. Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Für welche Angaben ist die arglistige Täuschung relevant?
Es geht um Tatsachen, die für den Grund oder die Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
In welchem Tarif gilt diese Bestimmung?
Die Bestimmung gilt im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz.