Bei einer Trennung oder Scheidung sichert die Hausratversicherung Basis der Allianz vorübergehend zwei Wohnungen ab: Zieht ein Ehepartner aus der gemeinsamen Wohnung aus, gilt der Versicherungsschutz für beide Wohnungen bis zum Ende des Versicherungsjahrs, mindestens aber sechs Monate. Auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften greift diese Regelung unter bestimmten Voraussetzungen.
Trennung und Auszug aus der gemeinsamen Wohnung:
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin trennen und Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sind zwei Wohnungen Versicherungsort:
- Ihre Wohnung
- die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin
Dauer des Versicherungsschutzes für beide Wohnungen:
Dies gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate. Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Geltung für weitere Lebensformen:
Diese Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was bedeutet das konkret?
Trennen Sie sich und zieht einer der Partner aus, lässt die Allianz Sie in der Übergangszeit nicht ohne Schutz dastehen. Für eine begrenzte Zeit gilt der Versicherungsschutz sowohl für Ihre bisherige als auch für die neue Wohnung. Nach Ablauf dieser Frist bleibt der Schutz für Ihre eigene Wohnung bestehen. Diese Übergangsregelung ist nicht nur für Ehepaare vorgesehen, sondern auch für andere gemeinsame Lebensformen unter den genannten Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Welche Wohnungen sind nach einer Trennung versichert?
Zieht einer der Partner aus der gemeinsamen Wohnung aus, sind zwei Wohnungen Versicherungsort: Ihre Wohnung und die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin.
Wie lange gilt der Schutz für beide Wohnungen?
Der Schutz für beide Wohnungen gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate. Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Gilt die Regelung auch ohne Trauschein?
Ja, diese Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was passiert nach Ablauf der Übergangsfrist?
Nach dem Ende des laufenden Versicherungsjahrs bzw. nach mindestens sechs Monaten besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.