Die Hausratversicherung Premium der Allianz schützt Ihren Hausrat auch außerhalb des Versicherungsortes: weltweit für sechs Monate bis zu 50 % der Versicherungssumme, dazu zeitlich unbegrenzter Schutz etwa während Ausbildung oder Studium, besondere Grenzen für Wertsachen unterwegs, im Bankschließfach, im Garten sowie in Gartenlauben und Kleingärten.
Außerhalb des Versicherungsortes ist Ihr Hausrat wie folgt versichert (Außenversicherung):
Zeitlich und der Höhe nach begrenzter Versicherungsschutz weltweit:
- Ihr Hausrat ist auch außerhalb Ihres Versicherungsortes weltweit für einen vorübergehenden Zeitraum von 6 Monaten versichert.
- Ihr Hausrat ist außerhalb Ihres Versicherungsortes bis 50 % der Versicherungssumme, jedoch maximal von 150.000 Euro versichert.
Zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz weltweit:
Für Folgendes gilt zeitlich uneingeschränkter, weltweiter Versicherungsschutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme:
- Hausrat außerhalb der versicherten Wohnung, wenn Sie sich in Ausbildung, Studium oder freiwilligem Sozial- und Wehrdienst befinden und keinen eigenen Haushalt führen
- Sportsachen, wenn sie sich in einem abgeschlossenen Raum oder verschlossenen Behältnis befinden
Beispiel: Sie haben Ihr Boot im Ausland dauerhaft im Bootshaus gelagert. Im Winter wird eingebrochen. - Hausrat, den Sie aufgrund eines bevorstehenden oder eingetretenen Versicherungsfalls in Sicherheit bringen, um den Schaden zu mindern
Beispiel: Ihr Haus brennt und Sie retten Ihren Hausrat in den Garten.
Besonderheiten für bestimmte Wertsachen unterwegs:
Wenn sie bestimmte Wertsachen außerhalb des Versicherungsortes mitführen, gilt eine besondere Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro. Dies gilt für:
- Schmucksachen
- Armband- und Taschenuhren
- Edelsteine, Perlen
- Gold und Platinmetalle
Die Entschädigungsgrenze erhöht sich auf 30.000 Euro, wenn Sie zusätzlich eine der folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Diese Wertsachen werden bestimmungsgemäß getragen oder in persönlichem Gewahrsam sicher verwahrt mitgeführt.
- Sie haben diese Wertsachen einem Juwelier zur Schätzung, Reparatur, Umarbeitung oder zu ähnlichen Zwecken übergeben.
- Diese Wertsachen befinden sich im Kofferraum oder einem anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines verschlossenen Kraftfahrzeugs.
- In einem Hotel, Ferienhaus oder auf Passagierschiffen bewahren Sie diese Wertsachen in einem verschlossenen Zimmersafe oder einem ähnlichen Behältnis auf.
Besonderheiten für Wertsachen in Bankschließfächern:
- Wertsachen in einem Bankschließfach in Deutschland sind zeitlich unbegrenzt bis zu einem Betrag von 100.000 Euro versichert.
- Ausnahme: Bargeld. Dies ist in einem Bankschließfach bis 20.000 Euro versichert.
Besonderheiten für Sachen im Garten:
Garteninventar auf dem Grundstück der versicherten Wohnung ist zeitlich unbegrenzt bis zur Versicherungssumme versichert. Zum Garteninventar gehören folgende versicherte Sachen:
- Gartenmöbel
- Gartengeräte, die zur Pflege des Gartens dienen
Beispiel: Rasenmäher, Heckenscheren, Baumsägen, Leitern, Rechen, Schaufeln - Sonstiger Hausrat, der sich üblicherweise in einem Garten befindet
Beispiel: Wäsche, die Sie zum Trocknen oder Lüften im Garten aufhängen; Kinderspielzeug, Spielgeräte, Trampoline - gelagerte Sportgeräte
- Sachen, die für die Nutzung im Garten hergestellt wurden und dauerhaft im Garten stehen oder dort genutzt werden
Beispiel: Wäschespinnen, Grillgeräte, Zierbrunnen, Pflanzen in Zierkübeln, Faltpavillon - Antennenanlagen, Markisen sowie technische, optische und akustische Sicherungsanlagen, die ausschließlich der versicherten Wohnung dienen
Nicht zum Garteninventar zählen:
- bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte
- gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen.
- Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1 (beispielsweise Künstlerbronzen)
Erweiterte Deckung für Gartenlauben und Kleingärten:
Versichert ist Hausrat in Gartenlauben und Garteninventar in Kleingärten. Dies gilt unter folgenden Voraussetzungen:
- Die Größe des Kleingartens beträgt maximal 400 qm.
- Die Gartenlaube ist maximal 24 qm groß und ist nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet.
Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind:
- bauliche Grundstücksbestandteile, die mit dem versicherten Grundstück dauerhaft fest verbunden sind. Ausnahme: fest verbaute Spielgeräte
- gewerblich genutzte Sachen. Dazu gehören Arbeitsgeräte, Handelswaren und Einrichtungsgegenstände, die Ihrem Beruf oder Gewerbe dienen.
- Fahrräder, Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelecs) bis 25 km/h Höchstgeschwindigkeit, Fahrradanhänger
- Wertsachen gemäß Ziffer 2.4.2.1
Zusätzlich gelten die Leistungsausschlüsse und Leistungseinschränkungen nach Ziffer 2.4. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Was bedeutet das konkret?
Der Versicherungsschutz Ihres Hausrats endet nicht an der Wohnungstür. Nehmen Sie Ihre Sachen mit auf Reisen oder lagern Sie sie vorübergehend woanders, bleiben sie für eine begrenzte Zeit weltweit geschützt. Für bestimmte Situationen – etwa während einer Ausbildung, für Sportsachen in verschlossenen Räumen oder für Hausrat, den Sie vor einem Schaden in Sicherheit bringen – gilt der Schutz sogar zeitlich unbegrenzt. Für besonders wertvolle Gegenstände unterwegs, für Wertsachen im Bankschließfach sowie für Ihren Garten und Kleingärten gelten jeweils eigene Grenzen und Voraussetzungen.
Häufige Fragen
Wie lange und in welcher Höhe ist mein Hausrat weltweit außerhalb des Versicherungsortes geschützt?
Ihr Hausrat ist weltweit für einen vorübergehenden Zeitraum von 6 Monaten versichert, und zwar bis 50 % der Versicherungssumme, jedoch maximal 150.000 Euro.
Wann gilt der Schutz außerhalb der Wohnung zeitlich unbegrenzt?
Zeitlich unbegrenzter, weltweiter Schutz bis zur vereinbarten Versicherungssumme gilt für Hausrat während Ausbildung, Studium oder freiwilligem Sozial- und Wehrdienst ohne eigenen Haushalt, für Sportsachen in abgeschlossenen Räumen oder verschlossenen Behältnissen sowie für Hausrat, den Sie zur Schadenminderung in Sicherheit bringen.
Bis zu welchem Betrag sind Schmuck und Uhren unterwegs versichert?
Für mitgeführte Wertsachen wie Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen sowie Gold und Platinmetalle gilt eine Entschädigungsgrenze von 10.000 Euro. Sie erhöht sich auf 30.000 Euro, wenn zusätzlich eine bestimmte Voraussetzung erfüllt ist – etwa sichere Verwahrung in persönlichem Gewahrsam oder in einem verschlossenen Zimmersafe.
Wie sind Wertsachen in einem Bankschließfach abgesichert?
Wertsachen in einem Bankschließfach in Deutschland sind zeitlich unbegrenzt bis zu 100.000 Euro versichert. Bargeld bildet die Ausnahme und ist im Bankschließfach bis 20.000 Euro versichert.
Ist mein Hausrat auch in Gartenlauben und Kleingärten versichert?
Ja, Hausrat in Gartenlauben und Garteninventar in Kleingärten ist versichert, wenn der Kleingarten maximal 400 qm groß ist und die Gartenlaube maximal 24 qm misst und nicht zum dauerhaften Wohnen geeignet ist. Die Entschädigung je Versicherungsfall ist auf 10.000 Euro begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025