Wer die Hausratversicherung der Allianz im Tarif Basis abschließt, sollte die Versicherungssumme am tatsächlichen Versicherungswert ausrichten – denn liegt sie deutlich darunter, entsteht eine Unterversicherung mit spürbaren Folgen für die Entschädigung. Ein Rechenbeispiel zeigt, wie sich das im Schadenfall konkret auswirkt.
Die Versicherungssumme haben Sie mit uns vereinbart. Sie soll dem Versicherungswert entsprechen. Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis des Hausrats gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Wann liegt eine Unterversicherung vor?
Wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger ist als der Versicherungswert, besteht eine Unterversicherung.
Folgen für die Entschädigung:
Bei einer Unterversicherung drohen Nachteile bei der Entschädigungsberechnung. Wir ersetzen dann nur den Teil des Betrags, der sich zu dem ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert.
Beispiel:
- Der Wert Ihres Hausrats beträgt 100.000 Euro (Versicherungswert).
- Sie haben davon nur 50.000 Euro versichert (Versicherungssumme). Dies entspricht 50 %.
- Ein Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 ist nicht vereinbart.
- Sie haben einen Schaden von 1.000 Euro. Davon übernehmen wir 50 %, also 500 Euro.
Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 erhalten Sie höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.
Was bedeutet das konkret?
Die Versicherungssumme ist der Betrag, den Sie für Ihren Hausrat vereinbart haben. Damit im Schadenfall der volle Ersatz möglich ist, sollte dieser Betrag dem tatsächlichen Wert Ihres Hausrats zum Neuwert entsprechen. Ist die vereinbarte Summe deutlich zu niedrig angesetzt, wird die Entschädigung im gleichen Verhältnis gekürzt – Sie erhalten also nur einen Anteil des Schadens ersetzt. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die oben genannten Bestimmungen.
Häufige Fragen
Was ist der Versicherungswert in der Hausratversicherung?
Versicherungswert ist der Wiederbeschaffungspreis des Hausrats gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand (Neuwert).
Wann besteht eine Unterversicherung?
Eine Unterversicherung besteht, wenn die Versicherungssumme zum Zeitpunkt des Versicherungsfalls erheblich niedriger ist als der Versicherungswert.
Wie wird die Entschädigung bei einer Unterversicherung berechnet?
Ersetzt wird nur der Teil des Betrags, der sich zum ganzen Betrag verhält wie die Versicherungssumme zum Versicherungswert. Beispiel: Bei einem Versicherungswert von 100.000 Euro und einer Versicherungssumme von 50.000 Euro (50 %) werden von einem Schaden von 1.000 Euro 50 %, also 500 Euro, übernommen.
Was gilt bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht?
Auch bei einem vereinbarten Unterversicherungsverzicht nach Ziffer 4.4 erhalten Sie höchstens die vereinbarte Versicherungssumme.