In der Hausratversicherung Basis der Allianz wird die Entschädigung fällig, sobald die Zahlungspflicht dem Grunde nach und die genaue Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind. Wann Sie also mit der Auszahlung rechnen können, hängt vom Abschluss dieser Feststellung ab.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung Ihrer Entschädigung erfolgt, sobald zwei Punkte geklärt sind: dass eine Zahlungspflicht besteht und wie hoch die Leistung ausfällt. Erst wenn diese Feststellung abgeschlossen ist, gilt die Entschädigung als fällig. Diese Beschreibung dient als unverbindliche Lesehilfe.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung in der Hausratversicherung Basis fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt worden sind.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sein.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung zur Fälligkeit?
Diese Regelung gilt im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz.
Erfolgt die Auszahlung schon vor der abschließenden Feststellung?
Nein, die Entschädigung wird erst fällig, wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.