Bei einem Schaden im Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gelten klare Obliegenheiten: Sie müssen den Schaden abwenden und mindern, den Versicherer unverzüglich informieren, die Schadenstelle dokumentieren, ein Verzeichnis der betroffenen Sachen vorlegen und bestimmte Schäden wie Diebstahl, Einbruch, Raub oder Vandalismus bei der Polizei anzeigen. Erfahren Sie, welche Pflichten gelten und welche Folgen eine Nichteinhaltung haben kann.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall – was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
Beispiel: Abhandengekommene Sparbücher müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Sie müssen zudem unsere Weisungen einholen und befolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
- Legen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vor.
- Sie müssen uns jede zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderliche Auskunft geben.
- Legen Sie uns Belege vor, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist.
- Defekte elektronische Geräte sind bis zu unserer Entscheidung über deren Ersatz aufzubewahren.
Welche Schäden müssen Sie der Polizei melden?
Folgende Schäden müssen Sie bei der Polizei anzeigen:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden sind Sie in der Pflicht, aktiv mitzuwirken: Sie sollen zunächst versuchen, den Schaden gering zu halten, den Versicherer schnell informieren und die Situation vor Ort möglichst unverändert lassen oder mit Fotos festhalten. Zusätzlich müssen Sie über die betroffenen Sachen Auskunft geben und ein Verzeichnis vorlegen. Bestimmte Delikte gehören außerdem zur Polizei. Wer diese Pflichten nicht einhält, riskiert unter den festgelegten Voraussetzungen eine Kündigung oder den ganzen oder teilweisen Verlust der Leistung.
Häufige Fragen
Was muss ich sofort nach einem Schaden tun?
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen und uns unverzüglich über den Schadenfall informieren.
Darf ich die Schadenstelle sofort aufräumen?
Nein, Sie müssen die Schadenstelle unverändert lassen, bis sie durch uns freigegeben wird. Ist das nicht möglich, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sie müssen ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vorlegen sowie Belege, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist.
Welche Schäden muss ich bei der Polizei anzeigen?
Anzuzeigen sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten nicht einhalte?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Wir sind berechtigt zu kündigen und können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.