In der Hausratversicherung Premium der Allianz wird die Mehrwertsteuer nur dann ersetzt, wenn sie tatsächlich anfällt – wer also eine Ersatzbeschaffung oder Reparatur durchführt und dabei Mehrwertsteuer zahlt, erhält diese erstattet.
Erstattung der Mehrwertsteuer:
Wir ersetzen die Mehrwertsteuer nur dann, wenn diese auch tatsächlich anfällt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Mehrwertsteuer wird nur dann von der Versicherung übernommen, wenn sie im Schadenfall wirklich entsteht – etwa weil Sie einen beschädigten Gegenstand tatsächlich ersetzen oder reparieren lassen und dabei die Steuer zahlen. Fällt keine Mehrwertsteuer an, wird sie auch nicht erstattet.
Häufige Fragen
Wird die Mehrwertsteuer in der Hausratversicherung Premium immer ersetzt?
Nein. Die Mehrwertsteuer wird nur dann ersetzt, wenn sie auch tatsächlich anfällt.
Wann fällt die Mehrwertsteuer im Schadenfall an?
Sie fällt an, wenn tatsächlich eine mit Mehrwertsteuer belastete Ersatzbeschaffung oder Reparatur erfolgt. Nur in diesem Fall wird sie ersetzt.
Erhalte ich die Mehrwertsteuer erstattet, wenn ich den Schaden nicht behebe?
Wenn keine Mehrwertsteuer tatsächlich anfällt, wird sie auch nicht ersetzt.
Für welchen Tarif gilt diese Regelung?
Diese Bestimmung gilt für den Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz.