Bei der Allianz Hausratversicherung im Tarif Premium erhalten Sie versicherte Kosten nur ersetzt, wenn Sie deren tatsächliches Anfallen nachweisen – und immer im Rahmen der vereinbarten Entschädigungsgrenzen. So läuft die Entschädigungsberechnung für versicherte Kosten konkret ab.
Entschädigung versicherter Kosten nach Ziffer 2.3.1:
- Für die Entschädigung benötigen wir einen Nachweis dafür, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
- Auch hier gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Was bedeutet das konkret?
Wenn Ihnen im Schadenfall Kosten entstehen, die zusätzlich zum eigentlichen Hausratschaden versichert sind, werden diese nur erstattet, wenn Sie belegen können, dass sie wirklich angefallen sind. Bewahren Sie deshalb entsprechende Nachweise auf. Die Erstattung erfolgt außerdem nur bis zu den Grenzen, die für diese Kosten vereinbart wurden.
Häufige Fragen
Was brauche ich, um versicherte Kosten erstattet zu bekommen?
Sie benötigen einen Nachweis dafür, dass diese Kosten tatsächlich angefallen sind.
Gibt es eine Obergrenze für die Erstattung versicherter Kosten?
Ja. Auch bei versicherten Kosten gelten die vereinbarten Entschädigungsgrenzen.
Auf welche Kosten bezieht sich diese Regelung?
Die Regelung betrifft die Entschädigung versicherter Kosten nach Ziffer 2.3.1.
Werden Kosten auch ohne Nachweis erstattet?
Nein. Für die Entschädigung wird ein Nachweis benötigt, dass die Kosten tatsächlich angefallen sind.