In der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium legt der Vertrag fest, wie Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen wirken: Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst tragen, während die Entschädigungsgrenze die Höhe der Zahlung je Versicherungsfall nach oben begrenzt.
Bestimmungen zu Selbstbeteiligung und Entschädigungsgrenzen im Versicherungsvertrag:
- Eine Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben.
- Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Bei einem Schadenfall gibt es zwei Stellschrauben: einen Eigenanteil, den Sie selbst übernehmen, und eine Obergrenze für die Auszahlung. Die Selbstbeteiligung ziehen Sie von der Erstattung ab; die Entschädigungsgrenze bestimmt, bis zu welchem Betrag der Versicherer maximal leistet. Beide Regelungen gelten jeweils bezogen auf den einzelnen Versicherungsfall.
Häufige Fragen
Was ist eine Selbstbeteiligung?
Die Selbstbeteiligung ist der Betrag, den Sie je Versicherungsfall selbst zu tragen haben.
Was ist eine Entschädigungsgrenze?
Eine Entschädigungsgrenze begrenzt die Entschädigungshöhe je Versicherungsfall nach oben.
Beziehen sich diese Regelungen auf jeden einzelnen Schadenfall?
Ja. Sowohl die Selbstbeteiligung als auch die Entschädigungsgrenze gelten jeweils je Versicherungsfall.
In welchem Tarif gelten diese Bestimmungen?
Die Bestimmungen gelten im Rahmen der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium. Die konkrete Höhe hängt vom jeweiligen Vertrag bzw. Bedingungswerk ab.