Wann Ihre Entschädigung im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz fällig wird, hängt von einem klaren Kriterium ab: Erst wenn die Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind, wird die Entschädigung ausgezahlt. Hier erfahren Sie, was das für Sie bedeutet.
Fälligkeit der Entschädigung:
Die Entschädigung wird fällig, wenn wir unsere Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Die Auszahlung Ihrer Entschädigung steht nicht sofort nach der Schadenmeldung an. Sie wird erst dann fällig, wenn die Allianz zwei Punkte abschließend geklärt hat: ob eine Leistungspflicht besteht und in welcher Höhe geleistet wird. Sind beide Feststellungen getroffen, ist die Entschädigung zur Zahlung fällig.
Häufige Fragen
Wann wird die Entschädigung im Tarif Premium fällig?
Die Entschädigung wird fällig, wenn die Allianz ihre Zahlungspflicht und die Höhe der Leistung abschließend festgestellt hat.
Welche Voraussetzungen müssen für die Fälligkeit erfüllt sein?
Es müssen zwei Punkte abschließend feststehen: die Zahlungspflicht des Versicherers und die Höhe der Leistung.
Für welchen Tarif gelten diese Bestimmungen zur Fälligkeit?
Diese Bestimmungen gelten im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz.
Wird die Entschädigung ausgezahlt, bevor die Leistungshöhe geklärt ist?
Nein. Die Fälligkeit tritt erst ein, wenn sowohl die Zahlungspflicht als auch die Höhe der Leistung abschließend festgestellt sind.