Verletzen Sie im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz eine Obliegenheit, hat das je nach Verschulden Folgen: Bei Vorsatz entfällt die Leistung, bei grober Fahrlässigkeit darf gekürzt werden – und der Allianz steht zusätzlich ein fristloses Kündigungsrecht zu.
Nachteilige Auswirkungen auf unsere Leistungspflicht
Wenn Sie eine Obliegenheit verletzen, kann dies dazu führen, dass wir nicht oder nur teilweise leistungspflichtig sind. Im Einzelnen gilt:
- Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, sind wir nicht leistungspflichtig.
- Wenn Sie die Obliegenheit grob fahrlässig verletzen, sind wir berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens. Sie kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Wenn Sie nachweisen, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, kürzen wir die Leistung nicht.
Auch im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleiben wir insoweit zur Leistung verpflichtet, als Sie uns nachweisen, dass die Verletzung der Obliegenheit:
- weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls
- noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war.
Dies gilt nicht, wenn Sie die Obliegenheit arglistig verletzt haben.
Unser Kündigungsrecht
Wenn Sie eine Obliegenheit aus diesem Vertrag verletzen, die Sie vor Eintritt des Versicherungsfalls erfüllen müssen, gilt:
- Wir können zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen.
- Die Kündigung können wir nur innerhalb eines Monats, nachdem wir von der Verletzung Kenntnis erlangt haben, erklären.
- Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Obliegenheiten sind Pflichten, die Sie als versicherte Person einhalten müssen. Wer diese Pflichten missachtet, riskiert je nach Schwere des eigenen Verschuldens, dass die Versicherung gar nicht oder nur teilweise zahlt. Können Sie belegen, dass Ihr Verhalten für den Schaden und dessen Regulierung keine Rolle gespielt hat, kann der Leistungsanspruch dennoch bestehen bleiben – außer bei Arglist. Bei einem Pflichtverstoß vor dem Schadenfall kann der Versicherer den Vertrag außerdem vorzeitig beenden.
Häufige Fragen
Was passiert bei vorsätzlicher Verletzung einer Obliegenheit?
Wenn Sie die Obliegenheit vorsätzlich verletzen, ist die Allianz nicht leistungspflichtig.
Was gilt bei grob fahrlässiger Verletzung?
Bei grober Fahrlässigkeit ist die Allianz berechtigt, die Versicherungsleistung zu kürzen. Die Kürzung richtet sich nach der Schwere des Verschuldens und kann gegebenenfalls zum vollständigen Anspruchsverlust führen. Weisen Sie nach, dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, wird die Leistung nicht gekürzt.
Kann der Leistungsanspruch trotz Verschuldens bestehen bleiben?
Ja. Auch bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit bleibt die Allianz zur Leistung verpflichtet, soweit Sie nachweisen, dass die Verletzung weder für den Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalls noch für die Feststellung oder den Umfang der Leistungspflicht ursächlich war. Dies gilt nicht bei arglistiger Verletzung.
Wann kann die Allianz den Vertrag kündigen?
Bei Verletzung einer vor dem Versicherungsfall zu erfüllenden Obliegenheit kann die Allianz zusätzlich zu den in Ziffer 5.3 genannten Rechten den Vertrag fristlos kündigen. Die Kündigung ist nur innerhalb eines Monats nach Kenntnis der Verletzung möglich.
Wann ist die Kündigung ausgeschlossen?
Die Kündigung ist ausgeschlossen, wenn Sie nachweisen, dass die Obliegenheitsverletzung weder vorsätzlich noch grob fahrlässig erfolgt ist.