Wer die Allianz in der Hausratversicherung des Tarifs Premium nach einem Schadenfall arglistig über Grund oder Höhe der Entschädigung täuscht, verliert seinen Anspruch auf Leistung – und zwar bereits beim bloßen Versuch einer solchen Täuschung. Was das im Detail bedeutet, erfahren Sie hier.
Arglistige Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls:
Täuschen Sie uns nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, gilt:
- Es besteht keine Pflicht zu leisten.
- Dasselbe gilt für den Versuch einer solchen Täuschung.
Was passiert, wenn sich bei mir etwas ändert?
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schadenfall müssen die Angaben gegenüber der Allianz wahrheitsgemäß sein. Wer bewusst falsche Angaben zu den Umständen oder zur Höhe des Schadens macht, um sich einen Vorteil bei der Entschädigung zu verschaffen, riskiert seinen Leistungsanspruch. Dabei genügt bereits der Versuch einer solchen Täuschung – ein tatsächlicher Erfolg ist nicht erforderlich.
Häufige Fragen
Was passiert bei arglistiger Täuschung nach einem Schadenfall?
Wenn Sie die Allianz nach Eintritt des Versicherungsfalls arglistig über Tatsachen täuschen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind, besteht keine Pflicht zu leisten.
Gilt das auch, wenn die Täuschung nicht erfolgreich war?
Ja. Dasselbe gilt bereits für den Versuch einer solchen Täuschung.
Auf welche Angaben bezieht sich die arglistige Täuschung?
Sie bezieht sich auf Tatsachen, die für Grund oder Höhe der Entschädigung bedeutend sind.
Für welchen Tarif gilt diese Bestimmung?
Diese Bestimmung gilt im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz.