In der Hausratversicherung Basis der Allianz sorgt der Unterversicherungsverzicht dafür, dass im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung erfolgt – vorausgesetzt, die tatsächliche Wohnfläche und eine Versicherungssumme von mindestens 650 Euro je Quadratmeter stimmen. Erfahren Sie, welche Voraussetzungen gelten und wann der Verzicht entfällt.
Unterversicherungsverzicht bedeutet: Abweichend von Ziffer 4.3 nehmen wir im Schadenfall keinen Abzug wegen Unterversicherung vor.
Die folgenden Voraussetzungen müssen hierfür vorliegen:
- Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist die tatsächliche Wohnfläche der versicherten Wohnung nicht größer als die von Ihnen angegebene Wohnfläche.
- Die vereinbarte Versicherungssumme beträgt mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
Der Unterversicherungsverzicht entfällt in folgenden Fällen:
- Aufgrund eines Umzugs oder anderer Änderungen unterschreitet die vereinbarte Versicherungssumme den Betrag von 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche.
- Solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Unterversicherungsverzicht ist eine Zusage, dass Ihnen im Schadenfall keine Kürzung droht, nur weil die Versicherungssumme rechnerisch zu niedrig wäre. Damit das greift, sollte Ihre angegebene Wohnfläche zur tatsächlichen passen und die Versicherungssumme den festgelegten Wert pro Quadratmeter erreichen. Nach einem Umzug ist es wichtig, die neue Wohnfläche zu melden, damit der Schutz erhalten bleibt.
Häufige Fragen
Was bedeutet Unterversicherungsverzicht in der Hausratversicherung Basis?
Er bedeutet, dass abweichend von Ziffer 4.3 im Schadenfall kein Abzug wegen Unterversicherung vorgenommen wird.
Welche Voraussetzungen müssen für den Unterversicherungsverzicht erfüllt sein?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls darf die tatsächliche Wohnfläche nicht größer sein als die angegebene Wohnfläche, und die vereinbarte Versicherungssumme muss mindestens 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche betragen.
Wann entfällt der Unterversicherungsverzicht?
Er entfällt, wenn die vereinbarte Versicherungssumme aufgrund eines Umzugs oder anderer Änderungen unter 650 Euro je Quadratmeter Wohnfläche fällt, sowie solange Sie uns nach einem Umzug die neue Wohnfläche nicht gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen.
Was muss ich nach einem Umzug beachten?
Sie müssen uns die neue Wohnfläche gemäß Ziffer 6.1.2 anzeigen. Solange dies nicht geschieht, entfällt der Unterversicherungsverzicht.