Bei der Hausratversicherung Basis der Allianz erhöht ein bei Vertragsschluss vereinbarter Unterversicherungsverzicht den Vorsorgebetrag auf 10 %. Zusätzlich erfahren Sie, wie Kosten erstattet werden, wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag bereits ausgeschöpft sind.
Vorsorge bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht:
Haben Sie bei Vertragsschluss einen Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 vereinbart, erhöht sich der Vorsorgebetrag auf 10 %.
Kosten nach vollständiger Ausschöpfung:
Wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft sind, gilt:
- Wir erstatten Ihnen darüber hinaus anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.
- Diese Kosten sind auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Wenn Sie beim Abschluss auf eine Anrechnung von Unterversicherung verzichten, steht Ihnen ein höherer Vorsorgeanteil zur Verfügung. Reicht die vereinbarte Summe samt Vorsorge im Schadenfall nicht aus, können bestimmte zusätzliche Kosten bis zu einer festgelegten Grenze übernommen werden. Diese Angaben dienen als unverbindliche Lesehilfe – maßgeblich sind die genannten Ziffern und Werte.
Häufige Fragen
Wie hoch ist der Vorsorgebetrag bei vereinbartem Unterversicherungsverzicht?
Bei einem zu Vertragsschluss vereinbarten Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 erhöht sich der Vorsorgebetrag auf 10 %.
Wann muss der Unterversicherungsverzicht vereinbart sein?
Der Unterversicherungsverzicht gemäß Ziffer 4.4 muss bei Vertragsschluss vereinbart sein.
Was passiert, wenn Versicherungssumme und Vorsorgebetrag ausgeschöpft sind?
Sind Versicherungssumme und Vorsorgebetrag für die Entschädigung bereits vollständig ausgeschöpft, erstattet die Allianz darüber hinaus anfallende Kosten nach Ziffer 2.3.
Bis zu welcher Grenze werden die zusätzlichen Kosten erstattet?
Die Kosten nach Ziffer 2.3 sind auf 20 % der Versicherungssumme begrenzt.