In der Hausratversicherung Basis der Allianz beginnt der Versicherungsschutz zum vereinbarten Zeitpunkt – vorausgesetzt, der erste oder einmalige Beitrag wird rechtzeitig gezahlt. Bleibt diese Zahlung aus, kann die Allianz unter bestimmten gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei werden.
Bestimmungen für den Beginn des Versicherungsschutzes:
- Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
- Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz können wir vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Der Schutz Ihrer Hausratversicherung setzt zu dem Zeitpunkt ein, den Sie mit der Allianz vereinbart haben. Entscheidend dafür ist, dass Sie den ersten beziehungsweise einmaligen Beitrag rechtzeitig entrichten. Zahlen Sie diesen fälligen Beitrag nicht rechtzeitig, kann die Allianz nach den gesetzlichen Vorgaben vom Vertrag zurücktreten oder von der Leistung befreit sein.
Häufige Fragen
Wann beginnt der Versicherungsschutz in der Hausratversicherung Basis?
Der Versicherungsschutz beginnt zum vereinbarten Zeitpunkt, wenn Sie den ersten oder einmaligen Beitrag rechtzeitig zahlen.
Was passiert, wenn ich den ersten Beitrag nicht rechtzeitig zahle?
Unter den Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz kann die Allianz vom Vertrag zurücktreten oder leistungsfrei sein, wenn Sie den fälligen ersten oder einmaligen Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben.
Welcher Beitrag ist für den Beginn des Schutzes maßgeblich?
Maßgeblich ist die rechtzeitige Zahlung des ersten oder einmaligen Beitrags.
Auf welche gesetzliche Grundlage stützt sich der Rücktritt oder die Leistungsfreiheit?
Grundlage sind die Voraussetzungen von § 37 Versicherungsvertragsgesetz.