Für den Tarif Basis der Hausratversicherung der Allianz gilt deutsches Recht – dazu legen die Bedingungen fest, welches Gericht bei Streitigkeiten zuständig ist, etwa wenn ein Schaden im Ausland eintritt oder Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen.
Deutsches Recht
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Zuständiges Gericht
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend vereinbaren wir Folgendes:
- Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, gilt: Klagen können nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
- Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, gilt: Sowohl Sie als auch wir können Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Diese Regelungen legen fest, nach welchem Recht Ihr Vertrag beurteilt wird und wo eine Klage eingereicht werden kann. Grundsätzlich kommt deutsches Recht zur Anwendung, und es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend gibt es besondere Vereinbarungen für Fälle mit Auslandsbezug – etwa wenn sich der Schaden im Ausland ereignet oder wenn Sie Ihren Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlegen. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich sind die vertraglichen Bestimmungen.
Häufige Fragen
Welches Recht gilt für meinen Vertrag?
Für Ihren Vertrag gilt deutsches Recht.
Welche Gerichte sind grundsätzlich zuständig?
Es gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Ergänzend wurden besondere Vereinbarungen für bestimmte Fälle mit Auslandsbezug getroffen.
Wo kann ich klagen, wenn der Schaden im Ausland eintritt?
Wenn ein versichertes schädigendes Ereignis im Ausland eintritt und Sie bei Vertragsabschluss Ihren Wohnsitz, gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Geschäftssitz in Deutschland hatten, können Klagen nur vor einem deutschen Gericht erhoben werden.
Was gilt, wenn ich meinen Wohnsitz ins außereuropäische Ausland verlege?
Wenn Sie Ihren Wohnsitz in einen Staat außerhalb der Europäischen Gemeinschaft, Islands, Norwegens oder der Schweiz verlegen, können sowohl Sie als auch wir Klage aus dem Versicherungsvertrag oder der Versicherungsvermittlung ausschließlich bei dem Gericht erheben, das für unseren Geschäftssitz zuständig ist.