Bei einem Umzug regelt die Allianz Hausratversicherung Premium, wie der Versicherungsschutz auf die neue Wohnung übergeht, welche Fristen und Anzeigepflichten gelten und wann sich der Beitrag ändert – inklusive Sonderfall Auslandsumzug und Kündigungsmöglichkeiten.
Übergang des Versicherungsschutzes
Im Falle eines Wechsels der bisher versicherten Wohnung (Umzug) geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über.
Behalten Sie die bisher versicherte Wohnung, gilt:
- Um einen Umzug handelt es sich nur, wenn Sie die neue Wohnung in derselben Weise wie die bisherige nutzen.
- Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz.
- Der Versicherungsschutz in Ihrer bisherigen Wohnung erlischt jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Umzug ins Ausland: Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht auf Ihre neue Wohnung über. In diesem Fall erlischt der Vertrag spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs. Für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Anzeigepflicht bei Umzug
Ein Umzug ist uns anzuzeigen unter Angabe:
- der genauen Lage der neuen Wohnung sowie
- der neuen Wohnfläche (in Quadratmetern).
Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform (beispielsweise Brief oder E-Mail) erfolgen.
Beitragsänderung nach Umzug
Wenn unser Tarif für Ihre neue Wohnung einen anderen Beitragssatz vorsieht, richtet sich der Beitrag ab Beginn des Umzugs nach diesem.
Wenn sich der Beitrag nach einem Umzug erhöht, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats kündigen:
- Maßgeblich für die Kündigungsfrist ist der Zugang der Mitteilung bei Ihnen.
- Wirksam wird die Kündigung einen Monat, nachdem wir sie erhalten haben.
- Wir können bei einer Kündigung von Ihnen nur den Beitrag bis zur Wirksamkeit der Kündigung zeitanteilig fordern.
- Wenn Sie uns korrekt über den Umzug informiert haben (nach Ziffer 6.1.2), zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.
Die Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Neuordnung des Vertrags
Alternativ zu einer Beitragsänderung nach Ziffer 6.1.3 können wir Ihnen auch ein neues Vertragsangebot für Ihre neue Wohnung machen. Dieses Angebot können Sie entweder annehmen oder ablehnen. Wenn Sie ablehnen, bleibt Ihr bisheriger Vertrag bestehen.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, wandert Ihr Versicherungsschutz mit in die neue Wohnung. Während der Übergangszeit sind beide Wohnungen abgesichert, die alte Wohnung jedoch nur begrenzt. Melden Sie den Umzug rechtzeitig in Textform, damit Lage und Wohnfläche korrekt erfasst werden. Ändert sich dadurch Ihr Beitrag, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Kündigungsrecht. Statt einer Beitragsänderung kann die Allianz Ihnen auch einen neuen Vertrag anbieten. Diese Paraphrase dient nur als Lesehilfe; maßgeblich sind die Angaben oben.
Häufige Fragen
Geht mein Versicherungsschutz beim Umzug automatisch auf die neue Wohnung über?
Ja, bei einem Wechsel der bisher versicherten Wohnung geht der Versicherungsschutz auf Ihre neue Wohnung über. Während des Umzugs besteht in beiden Wohnungen Versicherungsschutz; in der bisherigen Wohnung erlischt er jedoch spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs.
Wann beginnt der Umzug im Sinne der Versicherung?
Der Umzug beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem Sie erstmals versicherte Sachen dauerhaft in die neue Wohnung bringen.
Wie muss ich den Umzug melden?
Sie müssen den Umzug unter Angabe der genauen Lage der neuen Wohnung und der neuen Wohnfläche in Quadratmetern anzeigen. Die Anzeige muss spätestens bei Beginn des Umzugs in Textform erfolgen, beispielsweise per Brief oder E-Mail.
Was gilt, wenn ich ins Ausland ziehe?
Liegt Ihre neue Wohnung nicht innerhalb Deutschlands, geht der Versicherungsschutz nicht über. Der Vertrag erlischt spätestens drei Monate nach Beginn des Umzugs, und für die im Ausland liegende Wohnung besteht kein Versicherungsschutz.
Kann ich kündigen, wenn sich der Beitrag nach dem Umzug erhöht?
Ja. Erhöht sich der Beitrag nach einem Umzug, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats in Textform kündigen. Die Kündigung wird einen Monat nach Zugang bei uns wirksam. Haben Sie den Umzug korrekt gemeldet, zahlen Sie nur den Beitrag für Ihre bisherige Wohnung.