Bei einer Trennung oder Scheidung sorgt die Hausratversicherung der Allianz im Tarif Premium dafür, dass nach dem Auszug eines Partners für eine Übergangszeit beide Wohnungen als Versicherungsort geschützt sind – so bleibt der Hausrat auch in der neuen Lebenssituation abgesichert.
Für den Fall einer Trennung oder Scheidung gelten im Tarif Premium die folgenden Bestimmungen:
Zwei Wohnungen als Versicherungsort:
Wenn Sie sich von Ihrem Ehepartner bzw. Ihrer Ehepartnerin trennen und Sie oder Ihr Ehepartner bzw. Ihre Ehepartnerin aus der gemeinsamen Wohnung auszieht, sind zwei Wohnungen Versicherungsort:
- Ihre Wohnung
- die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin
Dauer des Versicherungsschutzes:
Dies gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate. Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Geltung für weitere Lebensformen:
Diese Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Was bedeutet das konkret?
Zieht nach einer Trennung eine Person aus der gemeinsamen Wohnung aus, lässt der Tarif Premium den Hausrat nicht sofort schutzlos. Für eine Übergangszeit gelten beide Wohnungen als versichert, damit während der neuen Wohnsituation genügend Zeit bleibt, die Versicherung zu ordnen. Nach dieser Übergangszeit bleibt der Schutz für Ihre Wohnung bestehen.
Häufige Fragen
Was passiert mit dem Versicherungsschutz, wenn ein Partner nach der Trennung auszieht?
Nach dem Auszug sind zwei Wohnungen Versicherungsort: Ihre Wohnung und die Wohnung Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin.
Wie lange sind beide Wohnungen versichert?
Der Schutz für beide Wohnungen gilt bis zum Ende des laufenden Versicherungsjahrs, mindestens aber für sechs Monate.
Was gilt nach Ablauf dieser Frist?
Danach besteht nur noch für Ihre Wohnung Versicherungsschutz.
Gelten die Regelungen auch ohne Ehe?
Ja, die Regelungen gelten auch für eheähnliche Lebensgemeinschaften und Lebenspartnerschaften, wenn beide Partner am Versicherungsort gemeldet sind.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025