Stirbt die versicherte Person, bleibt in der Hausratversicherung Premium der Allianz die Wohnung zunächst Versicherungsort – doch der Vertrag erlischt nach einer klaren Frist, sofern kein Erbe die Wohnung in gleicher Weise weiternutzt. Hier lesen Sie, welche Regeln im Todesfall konkret gelten.
Regeln im Todesfall im Tarif Premium der Hausratversicherung der Allianz:
- Im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
- Der Vertrag erlischt jedoch zwei Monate nach dem Sterbedatum.
- Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Was bedeutet das konkret?
Verstirbt die versicherte Person, endet der Versicherungsschutz für die Wohnung nicht sofort. Die Wohnung gilt weiterhin als Versicherungsort. Der Vertrag läuft grundsätzlich noch zwei Monate ab dem Sterbedatum weiter und endet danach. Nutzt allerdings ein Erbe oder eine Erbin die Wohnung innerhalb dieser Zeit in gleicher Weise weiter, bleibt der Vertrag bestehen.
Häufige Fragen
Bleibt die Wohnung nach dem Tod versichert?
Ja, im Falle Ihres Todes bleibt Ihre Wohnung zunächst Versicherungsort.
Wann erlischt der Vertrag im Todesfall?
Der Vertrag erlischt zwei Monate nach dem Sterbedatum.
Kann der Vertrag bestehen bleiben?
Ja. Der Vertrag erlischt nicht, wenn bis zu diesem Zeitpunkt ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt.
Was bedeutet „in derselben Weise nutzen"?
Maßgeblich ist, dass ein Erbe bzw. eine Erbin die Wohnung in derselben Weise nutzt. Weitere Einzelheiten hängen vom konkreten Tarif bzw. Bedingungswerk ab.