Bei der Hausratversicherung der Allianz im Tarif Basis regelt das Rangverhältnis mehrerer Verträge, wie Leistungen bei bestehenden Ansprüchen gegen andere Versicherer greifen: Ansprüche gegen andere Versicherer gehen vor, die Allianz tritt jedoch in Vorleistung. Erfahren Sie, welche Mitteilungspflichten gelten und wann Versicherungsschutz besteht, wenn unklar ist, ob der Schaden bereits beim Vorversicherer eingetreten ist.
Ansprüche gegen andere Versicherer
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Dieser Anspruch geht unserer Leistungspflicht vor (Subsidiarität).
Es steht Ihnen jedoch frei, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden. Wenn Sie uns den Versicherungsfall melden, werden wir im Rahmen unserer Verpflichtungen in Vorleistung treten.
Mitteilungspflicht
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, gilt: Sie müssen uns dies unverzüglich mitteilen.
Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3. Unter den dort genannten Voraussetzungen können wir ganz oder teilweise von der Leistungspflicht frei sein sowie ein Kündigungsrecht haben.
Versicherungsschutz, wenn unklar ist ob der Schaden bei uns oder beim Vorversicherer eingetreten ist
Ist unklar, ob ein Schadens nicht schon vor Beginn dieses Vertrages eingetreten ist, ersetzen wir ihn unter folgenden Voraussetzungen trotzdem:
- Unser Versicherungsschutz für Ihre Wohnung schließt sich zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung an.
- Der eingetretene Schaden wäre sowohl nach dem Vertrag mit uns, als auch nach dem Vertrag mit Ihrem Vorversicherer versichert. Wann genau es zu dem Schaden gekommen ist, ist aber nicht feststellbar. Er könnte während der Vertragslaufzeit mit dem Vorversicherer eingetreten sein, aber auch während der Vertragslaufzeit mit uns.
- Der Schaden wurde erst nach Vertragsschluss mit uns erkannt.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Haben Sie für denselben Schaden auch bei einem anderen Versicherer einen Anspruch, so steht dieser andere Vertrag an erster Stelle. Sie dürfen selbst entscheiden, wem Sie den Fall melden. Melden Sie ihn der Allianz, kümmert sich die Allianz zunächst um die Regulierung und tritt in Vorleistung. Wichtig ist, dass Sie einen bestehenden Anspruch gegen einen anderen Versicherer sofort mitteilen. Zusätzlich kann in bestimmten Fällen auch dann Schutz bestehen, wenn nicht klar ist, ob ein Schaden noch beim Vorversicherer oder bereits während der neuen Vertragslaufzeit entstanden ist.
Häufige Fragen
Welcher Versicherer zahlt, wenn ich für denselben Schaden bei zwei Versicherern versichert bin?
Der Anspruch gegen den anderen Versicherer geht der Leistungspflicht der Allianz vor (Subsidiarität). Sie können jedoch frei wählen, welchem Versicherer Sie den Versicherungsfall melden.
Muss ich warten, bis der andere Versicherer zahlt?
Nein. Wenn Sie den Versicherungsfall der Allianz melden, tritt die Allianz im Rahmen ihrer Verpflichtungen in Vorleistung.
Was muss ich der Allianz mitteilen, wenn ich noch bei einem anderen Versicherer versichert bin?
Wenn Sie im Versicherungsfall auch aus einer Versicherung mit einem anderen Versicherer eine Leistung beanspruchen können, müssen Sie dies der Allianz unverzüglich mitteilen. Die Rechtsfolgen einer Verletzung dieser Mitteilungsobliegenheit richten sich nach Ziffer 5.3.
Was passiert, wenn unklar ist, ob der Schaden schon beim Vorversicherer eingetreten ist?
Der Schaden wird trotzdem ersetzt, wenn sich der Versicherungsschutz zeitlich nahtlos an eine Vorversicherung anschließt, der Schaden nach beiden Verträgen versichert wäre, der genaue Zeitpunkt aber nicht feststellbar ist, und der Schaden erst nach Vertragsschluss mit der Allianz erkannt wurde.