In der Hausratversicherung Basis der Allianz stehen Ihnen mehrere Wege offen, wenn Sie mit einer Entscheidung nicht zufrieden sind: von der direkten Beschwerde bei der Allianz oder Ihrem Vermittler über den Ombudsmann für Versicherungen und die BaFin bis hin zum Rechtsweg. Erfahren Sie, welche Grenzen und Voraussetzungen dabei gelten.
Ihnen stehen die nachfolgend genannten Beschwerdemöglichkeiten zur Verfügung:
Beschwerde bei uns oder Ihrem Vermittler bzw. Ihrer Vermittlerin
Sollten Sie nicht zufrieden sein, wenden Sie sich bitte gerne an uns. Weitere Informationen hierzu sowie Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/. Sie können Ihre Beschwerde auch an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten.
Beschwerde beim Ombudsmann für Versicherungen
Sie haben auch die Möglichkeit, ein Beschwerdeverfahren beim Ombudsmann für Versicherungen durchzuführen.
- Anschrift: Versicherungsombudsmann e.V., Postfach 08 06 32, 10006 Berlin
- E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de
- Website: www.versicherungsombudsmann.de
Wir nehmen am Streitbeilegungsverfahren vor dieser Schlichtungsstelle teil. Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen.
Bei Beschwerden über einen Versicherungsvermittler oder -berater bzw. eine Versicherungsvermittlerin oder -beraterin können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Der Ombudsmann antwortet auf jede Beschwerde und unterbreitet in geeigneten Fällen einen Schlichtungsvorschlag. Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, sind wir an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Beschwerde bei der Versicherungsaufsicht
Als Versicherungsunternehmen unterliegen wir der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Rechtsweg
Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Sind Sie mit einer Entscheidung oder dem Service nicht einverstanden, können Sie sich zuerst direkt an die Allianz oder an Ihren Vermittler wenden. Führt das nicht zum Ziel, gibt es mit dem Ombudsmann für Versicherungen eine unabhängige Schlichtungsstelle. Zusätzlich können Sie sich an die Aufsichtsbehörde BaFin wenden. Und ganz unabhängig von all dem bleibt Ihnen der Weg zu den Gerichten stets offen.
Häufige Fragen
An wen kann ich mich zuerst mit einer Beschwerde wenden?
Sie können sich direkt an die Allianz oder an Ihren Versicherungsvermittler bzw. Ihre Versicherungsvermittlerin richten. Informationen und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter www.allianz.de/service/beschwerde/.
Wer kann den Ombudsmann für Versicherungen einschalten?
Das Verfahren kann nur von Verbrauchern bzw. Verbraucherinnen durchgeführt werden. Der Beschwerdewert darf 100.000 Euro nicht übersteigen. Bei Beschwerden über einen Vermittler oder Berater können Sie sich unabhängig vom Beschwerdewert an den Ombudsmann wenden.
Ist die Entscheidung des Ombudsmanns bindend?
Entscheidet der Ombudsmann zu Ihren Gunsten, ist die Allianz an diese Entscheidung gebunden, sofern der Beschwerdewert 10.000 Euro nicht überschreitet.
Welche Aufsichtsbehörde ist zuständig?
Die Allianz unterliegt als Versicherungsunternehmen der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, E-Mail: poststelle@bafin.de, Website: www.bafin.de. Im Fall einer Beschwerde können Sie sich auch an diese wenden.
Kann ich trotz Beschwerde vor Gericht gehen?
Ja. Unabhängig von der Beschwerde haben Sie immer auch die Möglichkeit, den Rechtsweg zu beschreiten.