Wer bei der Allianz Hausratversicherung im Tarif Premium einen Schaden erleidet, muss bestimmte Obliegenheiten erfüllen: den Schaden mindern, die Allianz unverzüglich informieren, die Schadenstelle sichern, ein Verzeichnis der betroffenen Sachen vorlegen und Diebstahl, Einbruch, Raub oder Vandalismus der Polizei melden. Werden diese Pflichten verletzt, drohen Kündigung oder Leistungsfreiheit.
Ihre Obliegenheiten (Pflichten) nach dem Versicherungsfall – Was müssen Sie genau beachten?
Was müssen Sie zur Abwendung oder Minderung des Schadens tun?
Bei Eintritt des Versicherungsfalls müssen Sie nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen.
Beispiel: Abhandengekommene Sparbücher müssen Sie unverzüglich sperren lassen.
Sie müssen zudem unsere Weisungen einholen und befolgen. Dies gilt jedoch nur, soweit dies für Sie zumutbar ist.
Welche Auskunfts- und Aufklärungsobliegenheiten müssen Sie im Leistungsfall beachten?
Nach Eintritt eines Versicherungsfalls müssen Sie folgende Dinge beachten:
- Informieren Sie uns unverzüglich über den Schadenfall.
- Lassen Sie die Schadenstelle unverändert, bis sie durch uns freigegeben wird. Wenn dies nicht möglich ist, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
- Legen Sie uns unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vor.
- Sie müssen uns jede zur Feststellung des Versicherungsfalles oder des Umfanges der Leistungspflicht erforderliche Auskunft geben.
- Legen Sie uns Belege vor, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist.
- Defekte elektronische Geräte sind bis zu unserer Entscheidung über deren Ersatz aufzubewahren.
Welche Schäden müssen Sie der Polizei melden?
Folgende Schäden müssen Sie bei der Polizei anzeigen:
- Diebstahl
- Einbruchdiebstahl und Raub
- Vandalismus
Welche Folgen kann die Nichteinhaltung für Sie haben?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3 Folgendes:
- Wir sind berechtigt zu kündigen.
- Wir können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.
Was bedeutet das konkret?
Nach einem Schaden sind Sie gefragt: Sie sollten größere Schäden möglichst verhindern oder klein halten, die Allianz rasch informieren und alles so belassen, dass der Schaden nachvollziehbar bleibt. Zu einer sauberen Meldung gehören eine Aufstellung der betroffenen Sachen sowie die nötigen Auskünfte und Belege. Bestimmte Delikte gehören zusätzlich zur Polizei. Halten Sie diese Pflichten nicht ein, kann das Auswirkungen auf den Vertrag und die Leistung haben. Dies ist eine unverbindliche Lesehilfe; maßgeblich bleibt der oben genannte Wortlaut.
Häufige Fragen
Was muss ich unmittelbar nach einem Schaden tun?
Sie müssen nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens sorgen, die Allianz unverzüglich über den Schadenfall informieren und – soweit zumutbar – unsere Weisungen einholen und befolgen.
Darf ich die Schadenstelle vor der Meldung aufräumen?
Sie müssen die Schadenstelle unverändert lassen, bis sie durch uns freigegeben wird. Ist das nicht möglich, müssen Sie den Schaden durch Fotos dokumentieren und die beschädigten Teile aufheben.
Welche Unterlagen muss ich vorlegen?
Sie müssen unverzüglich ein von Ihnen unterschriebenes Verzeichnis der betroffenen Sachen mit Anschaffungspreis und Anschaffungsjahr vorlegen, erforderliche Auskünfte geben und Belege vorlegen, soweit Ihnen dies billigerweise zumutbar ist. Defekte elektronische Geräte sind bis zu unserer Entscheidung über deren Ersatz aufzubewahren.
Welche Schäden muss ich der Polizei melden?
Der Polizei anzuzeigen sind Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub sowie Vandalismus.
Was passiert, wenn ich meine Pflichten verletze?
Verletzen Sie eine der genannten Sicherheitsvorschriften, gilt unter den Voraussetzungen nach Ziffer 5.3: Wir sind berechtigt zu kündigen und können ganz oder teilweise leistungsfrei sein.