In der Premium-Hausratversicherung der Allianz wird die Versicherungssumme automatisch an die Entwicklung der Verbraucherpreise angepasst – maßgeblich ist der Septemberwert des Statistischen Bundesamtes. Erfahren Sie, wann eine Anpassung unterbleibt, ab welcher Schwelle sie greift und wie Sie ihr widersprechen können.
Anpassung der Versicherungssumme nach dem Preisindex
Wir passen den Versicherungsschutz an die Entwicklung der Verbraucherpreise an. Hierzu verändern wir die Versicherungssumme. Für die Anpassung wird der Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter" verwendet. Dieser ist Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI).
Maßgebend ist der jeweils für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index. Die Versicherungssumme erhöht oder vermindert sich entsprechend dem Prozentsatz, um den sich der Index im vergangenen Kalenderjahr gegenüber dem davorliegenden Kalenderjahr verändert hat. Der Veränderungsprozentsatz wird nur bis zur ersten Stelle nach dem Komma berücksichtigt.
Die Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind. Die neue Versicherungssumme verändert sich jeweils mit Beginn einer jeden Versicherungsperiode. Sie wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Verschiebung der Anpassung bei geringfügiger Änderung
Die Versicherungssumme wird nur dann angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt. Wenn diese Schwelle nicht erreicht wird, werden unterbliebene Anpassungen in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Widerspruchsrecht
Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Herabsetzungsrecht wegen Überversicherung
Das Recht auf Herabsetzung der Versicherungssumme wegen erheblicher Überversicherung gemäß § 74 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) bleibt unberührt.
Was bedeutet das konkret?
Die Höhe Ihrer Versicherungssumme wird nicht dauerhaft eingefroren, sondern folgt der allgemeinen Preisentwicklung. Steigen oder sinken die Verbraucherpreise, verändert sich die Summe entsprechend – als Orientierungsgröße dient dabei der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index für den Monat September. Sehr kleine Schwankungen bleiben zunächst außen vor und werden später nachgeholt. Sind Sie mit einer angepassten Summe nicht einverstanden, können Sie ihr fristgerecht widersprechen.
Häufige Fragen
Nach welchem Maßstab wird die Versicherungssumme angepasst?
Maßgebend ist der für den Monat September vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index "Verbrauchs- und Gebrauchsgüter ohne Nahrungsmittel und ohne die normalerweise nicht in der Wohnung gelagerten Güter", der Bestandteil des Verbraucherpreisindexes für Deutschland (VPI) ist.
Wann wird die Versicherungssumme nicht angepasst?
Eine Anpassung unterbleibt, wenn seit dem im Versicherungsschein bezeichneten Versicherungsbeginn noch nicht 12 Monate abgelaufen sind. Außerdem wird nur angepasst, wenn der Veränderungsprozentsatz mindestens ein Prozent beträgt.
Was passiert bei einer nur geringfügigen Preisänderung?
Wird die Schwelle von einem Prozent nicht erreicht, unterbleibt die Anpassung zunächst. Die unterbliebenen Anpassungen werden jedoch in den folgenden Jahren mitberücksichtigt.
Kann ich der Anpassung widersprechen?
Ja. Sie können innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung über die angepasste Versicherungssumme der Anpassung widersprechen. Die Anpassung wird dann nicht wirksam.
Auf welchen Betrag wird die neue Versicherungssumme gerundet?
Die neue Versicherungssumme wird auf volle Hundert Euro aufgerundet und Ihnen bekanntgegeben. Der künftige Beitrag wird aus der neuen Versicherungssumme berechnet.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025