Bei der Hausratversicherung Premium der Allianz läuft der Vertrag über die im Versicherungsschein genannte Dauer und verlängert sich bei mindestens einjähriger Laufzeit automatisch um jeweils ein Jahr. Wer zum Ablauf kündigen möchte, muss die Kündigung spätestens drei Monate vorher in Textform zugehen lassen – hier erfahren Sie, welche Fristen und Formvorschriften genau gelten.
Vertragsdauer:
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Automatische Verlängerung:
Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr gilt: Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Kündigung zum Ablauf:
Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen. Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen.
Beispiel: Sie wollen Ihren Vertrag kündigen. Der Vertrag läuft am 01.01.2021 ab. Ihre Kündigung muss uns spätestens am 01.10.2020 zugehen.
Textform:
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Dokumentenversion (Veröff. Jahr): 2025
Was bedeutet das konkret?
Ihr Vertrag läuft so lange, wie es im Versicherungsschein steht. Endet diese Zeit, verlängert er sich meist automatisch um ein weiteres Jahr – es sei denn, Sie oder die Allianz kündigen rechtzeitig. Wichtig ist dabei, die Frist einzuhalten und die Kündigung schriftlich zu übermitteln, etwa per Brief oder E-Mail.
Häufige Fragen
Wie lange läuft mein Vertrag in der Hausratversicherung Premium?
Der Vertrag ist für die im Versicherungsschein angegebene Dauer abgeschlossen.
Verlängert sich mein Vertrag automatisch?
Ja. Bei einer Vertragsdauer von mindestens einem Jahr verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein Jahr, wenn weder Sie noch wir den Vertrag kündigen.
Welche Frist gilt für die Kündigung zum Ablauf?
Die Kündigung muss dem Vertragspartner bzw. der Vertragspartnerin spätestens drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder jedes darauffolgenden Jahres zugehen. Läuft der Vertrag beispielsweise am 01.01.2021 ab, muss die Kündigung spätestens am 01.10.2020 zugehen.
In welcher Form muss ich kündigen?
Eine Kündigung bedarf der Textform. Zum Beispiel erfüllen eine E-Mail oder ein Brief die Textform, sofern der Absender bzw. die Absenderin daraus erkennbar ist.
Kann auch die Allianz den Vertrag zum Ablauf kündigen?
Ja. Sie oder wir können den Vertrag zum Ablauf kündigen – jeweils unter Einhaltung der Frist von spätestens drei Monaten vor Ablauf.