In der Hausratversicherung Komfort der Allianz gibt es klar geregelte Fälle, in denen kein oder nur eingeschränkter Versicherungsschutz besteht – etwa bei Krieg, inneren Unruhen oder Kernenergie. Zudem gelten besondere Entschädigungsgrenzen für Wertsachen wie Bargeld, Schmuck, Gold oder Antiquitäten, abhängig davon, ob sie offen oder in einem Wertschutzschrank aufbewahrt werden.
Nicht alle Sachverhalte sind vom Versicherungsschutz Ihrer Hausratversicherung umfasst. In diesem Abschnitt finden Sie die Ausschlüsse und Einschränkungen, bei denen kein Versicherungsschutz besteht.
Bitte beachten Sie:
Einschränkungen Ihres Versicherungsschutzes können sich auch aus der Beschreibung der versicherbaren Gefahren und Schäden ergeben.
Welche Schäden sind nicht versichert?
Immer ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – sind:
Krieg und innere Unruhen
Schäden durch:
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
- innere Unruhen
Ausnahme: Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg werden ersetzt. Beispiel: Blindgänger.
Kernenergie
Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.
Welche besonderen Entschädigungsgrenzen gelten für Wertsachen?
Definition Wertsachen
Unter Wertsachen verstehen wir folgende Sachen:
- Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge
- Urkunden einschließlich Sparbücher und sonstige Wertpapiere
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen
- alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen
- Kunstgegenstände (beispielsweise Gemälde, Collagen, Zeichnungen, Grafiken und Plastiken)
- alle Sachen aus Silber
- sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln
Entschädigungsgrenzen für Wertsachen
Für alle Wertsachen gilt:
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 40 % der Versicherungssumme. Ausnahme: Wir haben etwas anderes mit Ihnen vereinbart.
Besondere Entschädigungsgrenze für offene Aufbewahrung:
Die Entschädigung für bestimmte Wertsachen ist zusätzlich begrenzt, wenn Sie diese außerhalb eines Wertschutzschranks (beispielsweise Tresor) aufbewahren. Dann gelten folgende Entschädigungsgrenzen bei Aufbewahrung außerhalb von Wertschutzschränken:
- Bargeld und auf Geldkarten (beispielsweise Chipkarten) geladene Beträge: - Euro
- Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine und Perlen
- Urkunden, Sparbücher und sonstige Wertpapiere insgesamt: - Euro
- Alle Sachen aus Gold- oder Platinmetallen
Wenn Sie diese Wertsachen in einem Wertschutzschrank aufbewahren, gilt: Diese sind bis zur allgemeinen Entschädigungsgrenze von 40 % der Versicherungssumme versichert.
Geeignete Wertschutzschränke sind:
- mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg
- eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür
- weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Herbeiführung des Versicherungsfalls
Vorsatz
Führen Sie den Versicherungsfall vorsätzlich herbei, besteht hierfür kein Versicherungsschutz.
Grobe Fahrlässigkeit
Auch wenn Sie den Versicherungsfall grob fahrlässig herbeiführen, leisten wir im vollen Umfang. Das gilt allerdings nicht:
- wenn Sie Ihre Obliegenheiten den Ziffern 5.1, 5.2 oder 2.3.2.1 bis 2.3.2.3 verletzen oder
- bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5.
Wo bin ich versichert?
Was bedeutet das konkret?
Manche Ereignisse sind grundsätzlich vom Schutz ausgenommen, unabhängig von den genauen Umständen. Für besonders wertvolle Gegenstände gibt es eigene Höchstgrenzen – wie viel erstattet wird, hängt vor allem davon ab, ob die Wertsachen offen liegen oder in einem geeigneten Wertschutzschrank gesichert sind. Wer Schäden absichtlich verursacht, erhält keinen Schutz; bei grober Fahrlässigkeit wird in der Regel voll geleistet, jedoch mit klar benannten Ausnahmen.
Häufige Fragen
Welche Schäden sind grundsätzlich ausgeschlossen?
Immer ausgeschlossen – ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen – sind Schäden durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, Aufstand und innere Unruhen sowie durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen. Ausgenommen sind Schäden durch Explosion konventioneller Kampfmittel aus dem Ersten und Zweiten Weltkrieg, etwa Blindgänger.
Was zählt als Wertsache?
Zu den Wertsachen zählen Bargeld und auf Geldkarten geladene Beträge, Urkunden inklusive Sparbücher und sonstige Wertpapiere, Schmucksachen, Armband- und Taschenuhren, Edelsteine, Perlen, alle Sachen aus Gold oder Platinmetallen, Kunstgegenstände, alle Sachen aus Silber sowie sonstige Sachen, die über 100 Jahre alt sind (Antiquitäten), mit Ausnahme von Möbeln.
Wie hoch ist die allgemeine Entschädigungsgrenze für Wertsachen?
Die allgemeine Entschädigung für Wertsachen beträgt je Versicherungsfall maximal 40 % der Versicherungssumme, sofern nichts anderes mit Ihnen vereinbart wurde.
Welche Wertschutzschränke gelten als geeignet?
Geeignet sind mehrwandige Stahlschränke mit einem Mindestgewicht von 300 kg, eingemauerte Stahlwandschränke mit mehrwandiger Tür sowie weitere besondere sonstige Behältnisse mit zusätzlichen Sicherheitsmerkmalen nach Vereinbarung. Werden Wertsachen dort aufbewahrt, sind sie bis zur allgemeinen Grenze von 40 % der Versicherungssumme versichert.
Besteht Schutz bei grob fahrlässig verursachten Schäden?
Bei grober Fahrlässigkeit leisten wir grundsätzlich im vollen Umfang. Das gilt jedoch nicht, wenn Sie Ihre Obliegenheiten nach den Ziffern 5.1, 5.2 oder 2.3.2.1 bis 2.3.2.3 verletzen oder bei Gefahrerhöhungen nach Ziffer 6.5. Bei vorsätzlicher Herbeiführung besteht kein Versicherungsschutz.